Regeln

Höchstens 80 Zeilen à 30 Anschläge darf ein Leserbrief lang sein. Ist er länger, wird er von der Redaktion gekürzt.

Der Bitte, einen Leserbrief anonym zu veröffentlichen, kommt die Redaktion nur in Ausnahmefällen nach, etwa wenn der Leserbriefschreiber sonst mit Repressalien rechnen müsste. Politiker-Stellungnahmen werden nicht als Leserbrief gedruckt, sondern im sonstigen redaktionellen Teil berücksichtigt, sofern der Inhalt von öffentlichem Interesse ist.

Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen. Leserbriefe, die keine vollständige Adresse des Einsenders enthalten, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Zuschriften, die die Redaktion per E-Mail erreichen.