Berliner Stadtplanung : Der Autobahntunnel als Denkmal des Irrsinns

Auf den Fahrbahnen der Hauptstadt gelten neue Prioritäten: Berlins Mobilitätsgesetz will eine andere Stadt. Doch dafür muss man erst einmal die vorhandenen Straßen umbauen.
Das Berliner Mobilitätsgesetz von 2018 wurde im Januar 2021 um den Abschnitt „Entwicklung des Fußverkehrs“ ergänzt. Der „Fuss e. V.“ – so etwas wie der ADAC für Fußgänger – feierte diese von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingebrachte Gesetzesänderung als Meilenstein für den Stadtverkehr. Eine ähnlich positive Stellungnahme konnte der rot-rot-grüne Senat 2018 vom ADFC, dem Interessenverband der Radfahrer, registrieren.
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