175 Jahre Bertelsmann : Grundgütiges aus Gütersloh
Von Peter Rawert
Lesezeit: 7 Min.
Eine operative gemeinnützige Stiftung, so hat es Reinhard Mohn einmal gesagt, gehe an ihre Aufgaben ausschließlich im Sinne des übergeordneten Gesellschaftsinteresses heran. Sie brauche keine Abhängigkeiten zu fürchten. Recht hatte Mohn. Eine Stiftung gehört sich selbst. Sie ist ausschließlich dazu verpflichtet, ihre Zwecke zu verfolgen. Und tut sie dies selbstlos im Dienste der Allgemeinheit, dann genießt sie dafür Privilegien, zum Beispiel bei der Schenkungs-, Erbschafts- und Körperschaftssteuer.
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