Klage gegen Land Brandenburg : Hohenzollern wollen das Inventar der Schlösser
Seit 2014 hat die Bundesregierung mit der Familie Hohenzollern Gespräche über eine Gesamtlösung für die Hohenzollerschen Rückgabe- und Entschädigungsforderungen für ihre nach 1945 enteigneten Besitztümer geführt. Nachdem Kulturstaatsministerin Claudia Roth im April erklärt hatte, die Verhandlungen nicht fortsetzen zu wollen, hat die Familie beim Verwaltungsgericht Potsdam, wo bereits ein Verfahren zu Hohenzollern-Immobilien anhängig ist, nun auch Klage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf mobile Wertgegenstände eingereicht.
Dabei geht es um Tausende Kunstobjekte aus brandenburgischen Villen und Schlössern wie Rheinsberg und Cecilienhof, aber auch um Wertpapiere und Bankguthaben. Die mündliche Verhandlung soll im Frühjahr 2023 stattfinden. Die Frage, ob der ehemalige Hausvorstand Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus „erheblichen Vorschub“ geleistet hat, wird auch in diesem Prozess ausschlaggebend sein.
In der am 9. August eingegangenen Klage gehe es um Inventar aus Schlössern, Villen und einem früheren Hohenzollernmuseum in Berlin, bestätigte ein Gerichtssprecher. Außerdem gehe es um verschiedene Wertpapiere und Hypothekenforderungen. Zuerst hatte der „Spiegel“ über die Klage berichtet.
In einer ersten Klage hatten die Hohenzollern eine Entschädigung für von den Sowjets nach 1945 enteignete Immobilien verlangt. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Das Land Brandenburg hatte zuvor diese Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. Nachdem dieser Prozess wegen der laufenden Verhandlungen jahrelang geruht hatte, solle die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im April beginnen, erklärte der Gerichtssprecher.
In der zweiten Klage gehe es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Schloss Cecilienhof in Potsdam, bestätigte der Sprecher des Brandenburger Finanzministeriums, Ingo Decker. Das Ministerium habe auch diese Ansprüche mit Bescheid vom 6. Juli 2022 abgelehnt. Wie bei der Immobilienklage seien die Ansprüche mit Verweis auf den Ausschlusstatbestand des Ausgleichsleistungsgesetzes abgelehnt worden, „nämlich dem NS-Regime erheblich Vorschub geleistet zu haben“. Zudem könnten die begehrten Vermögenswerte nicht individuell zugeordnet werden.
Seit 2014 wurde zwischen dem Bund mit Berlin und Brandenburg sowie den Hohenzollern über die Rückgabe zahlreicher Kunstobjekte und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg den seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Im Gegensatz zu vielen Historikern bestreitet Georg Friedrich Prinz von Preußen als Chef der Hohenzollern die Vorschubleistung seiner Vorfahren. Er beruft sich dabei auf andere Einschätzungen.