
Interne Polizeiermittlungen wegen veröffentlichter Namensliste
Zu den Ausschreitungen und Exzessen in der Berliner Silvesternacht ist eine Namensliste mit Verdächtigen veröffentlicht worden. Die Polizei ermittelt intern.
Seit dem Bruch der Ampelkoalition sprudeln die Spenden an die Parteien. Unter den Gönnern: Unternehmer, Popmusiker und große Konzerne. Eine Übersicht.
Zu den Ausschreitungen und Exzessen in der Berliner Silvesternacht ist eine Namensliste mit Verdächtigen veröffentlicht worden. Die Polizei ermittelt intern.
Warum die Brandkatastrophe in Kalifornien nicht zum ideologischen Zündstoff taugt und die Klimaforschung schon vor Monaten wissen konnte, woher der Wind weht.
In der Berichterstattung zum Fall Julian Reichelt und Springer sahen sich die Berliner Anwälte Irle und Moser mit einem harten Vorwurf konfrontiert. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sagt: Da war nichts dran.
Der Chef von „X“ darf in der „Welt am Sonntag“ für die AfD werben, und alle reagieren wie programmiert. Womöglich bringt Trump die Rettung.
Ein Medienjournalist informiert Youtube über einen Kanalbetreiber, der mit falschen Behauptungen große Reichweite erzielt. Statt des Youtubers wird der Kritiker sanktioniert. Ein Lehrstück.
Man wolle sich ein Bild von dem Portal machen, für das Reichelt arbeitet, heißt es von der JU Ortenau. Der CDU-Bezirksverband geht auf Distanz. Reichelt bewege sich „zwischen Hetze und sehr konservativen Berichten“.
Die „Berliner Zeitung“ beschwert sich über einen angeblich „seltsamen Artikel“ im Spiegel. Dabei ist der Text gar nicht seltsam. Schräg ist, was die Chefs der „Berliner Zeitung“ daraus machen.
Nach wenig mehr als zwei Jahren legt Sigrun Albert ihr Amt als Hauptgeschäftsführerin des BDZV bereits wieder ab. Auch das ist ein Symptom für den desolaten Zustand des zerstrittenen Zeitungsverlegerverbandes, der überdies unter gravierendem Mitgliederschwund leidet.
Die Ministerin für Entwicklungshilfe und die Beauftragte für Antidiskriminierung haben zuletzt Prozesse gegen den „Nius“-Chef Julian Reichelt geführt – und verloren. Das kostet Steuergeld.
Der „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt wies darauf hin, dass Nationalspieler Antonio Rüdiger mit dem Zeigefinger eine Islamisten-Geste verwende. Rüdiger und DFB zeigten Reichelt an. Dessen Deutung aber besteht.
Die Bundesregierung läuft vor Gericht wiederholt gegen den „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt an. Jetzt war es die Antidiskriminierungsbeauftragte. Erfolg hat sie nicht.
Eine Transfrau kann einer Gerichtsentscheidung zufolge verlangen, nicht als „Transe“ bezeichnet zu werden. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden. Die Klage auf Unterlassung richtete sich gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur.
Der erhobene Zeigefinger von Antonio Rüdiger ist wieder da. Die UEFA hält das für eine Jubelpose. Sie hatte Rüdiger und andere darum gebeten und nicht daran gedacht, dass dies auch ein Gruß von Islamisten ist. Was für ein Eigentor.
Sylt, Putin, E-Autos, Tempo 30, unsere Radwege in Peru: Bei Sandra Maischberger tummeln sich mehr Themen als Gäste, zum Schluss schwirrt einem der Kopf.
Die ARD hat einen Film über den berühmt-berüchtigten Medienanwalt Christian Schertz im Angebot. Das Porträt könnte ihm sehr gefallen, und das ist ein gewisses Manko.
Der frühere „Bild“-Chef Reichelt setzte eine Gegendarstellung gegen „Reschke Fernsehen“ im NDR durch. Das Oberlandesgericht kassiert sie ein. Zur Wahrheit der erhobenen Vorwürfe sei damit nichts entschieden, sagt Reichelts Anwalt.
„Dann war der Junge da“: Fredi Bobic sah einst in Antonio Rüdiger, was andere übersahen. Und Rüdiger gelang das Schwierigste, was im Fußball möglich ist. Die Widerstände aber sind geblieben.
Wenn Antonio Rüdiger den Finger hebt, lohnt sich das Hinschauen. Allerdings muss man das auch zu deuten wissen. Der Torwart von Real Madrid war dazu zum Glück in der Lage.
Die SZ-Kommission, die mögliche journalistische Fehler der Vizechefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid untersucht, hat Kontakt zum Plagiatsexperten Stefan Weber aufgenommen. Was will sie von ihm wissen?
Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde des „Nius“-Chefs Julian Reichelt bestätigt, sein Recht auf Meinungsfreiheit sei verletzt worden. Das Entwicklungshilfeministerium wollte ihm Kritik verbieten. Das rächt sich.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit zwischen dem früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt und dem Entwicklungshilfeministerium den Stöpsel gezogen. Nachdem Karlsruhe zugunsten Reichelts urteilte, zieht die Regierung zurück.
Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt hatte die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan hart kritisiert. Das Kammergericht Berlin verbot ihm dies. Das Verfassungsgericht sagt: Das Urteil verletzt die Meinungsfreiheit.
Wegen eines Fotos zum muslimischen Fastenmonat Ramadan kommen schwere Vorwürfe gegen Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger auf. Jetzt äußert sich der Deutsche erstmals dazu.
Nationalspieler Antonio Rüdiger wird wegen eines Fingerzeigs in die Nähe des IS gerückt. Dabei entspricht die Tauhid-Geste seit 1400 Jahren dem Bekreuzigungsritual der Christen. Doch er hat sich angreifbar gemacht.
Nationalspieler Antonio Rüdiger veröffentlicht in den sozialen Medien ein Foto zum Beginn des Ramadan. Nach Meinung von Julian Reichelt ist darauf eine islamistische Geste zu sehen. Nicht nur der DFB sieht das anders.
Frank Gotthardt, Besitzer der Kölner Haie, steckt hinter der rechtskonservativen Onlineplattform „Nius“. Im deutschen Eishockey scheint das kein Problem zu sein.
Seit September sind bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg sieben Beschwerden gegen das rechtspopulistische Nachrichtenportal „Nius“ des einstigen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt eingegangen.
Der frühere „Bild“-Chefredakteur und heutige „Nius“-Chef Julian Reichelt reicht Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin ein. das Gericht hatte ihm eine Äußerung über die Bundesregierung untersagt.
Wieder einmal wird die Krise der Nationalmannschaft zum Abbild der ganzen Gesellschaft stilisiert. Woher aber rührt das Trauerspiel des deutschen Fußballs in Wirklichkeit?
Das Kammergericht Berlin hat dem früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt die Äußerung verboten „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)“. Sein Anwalt denkt über den Gang vors Verfassungsgericht nach.
Habeck macht mit einem Video über Antisemitismus und die Hamas von sich reden. Wichtige Botschaften gehen an Muslime und die politische Linke in Deutschland.
Der Springer-Verlag hatte den früheren Chefredakteur der „Bild“-Zeitung wegen vermeintlichen Betrugs angezeigt. An dem Verdacht ist nichts dran, sagt die Staatsanwaltschaft Berlin und stellt das Verfahren ein.
Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze wollte dem „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt die Aussage verbieten lassen, die Bundesregierung unterstütze durch Entwicklungshilfe die Taliban. Damit ist sie vor Gericht gescheitert.
Der „Spiegel“ behält den „Stern-Preis“ für die Story, die vor zwei Jahren über den damaligen „Bild“-Chef Reichelt erschien. Angesichts des Umstands, dass sich die Aussage einer Zeugin als falsch erwies, ist das erstaunlich.
Jan Böhmermanns Produktionsfirma erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen das Portal „Nius“ und Julian Reichelt. Es geht um Behauptungen, das „ZDF Magazin Royale“ und das Bundesinnenministerium hätten gemeinsame Sache gemacht.
Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) schickt dem früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt eine Abmahnung wegen eines Tweets. Der wehrt sich dagegen mit einer Klage.