TÜV Rheinland : Kein Schadensersatz wegen Billigimplantaten

Der TÜV Rheinland muss nun doch keinen Schadensersatz wegen minderwertiger Brustimplantate zahlen. Das Unternehmen habe seine Verpflichtung bei der Zertifizierung des Produktes erfüllt, entschied das Berufungsgericht in Aix-en-Provence.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatzurteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben. Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt, teilte das Gericht am Donnerstag in Aix-en-Provence mit.
Im November 2013 verurteilte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an 1700 betroffene Frauen und an mehrere Händler. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine „Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen zu haben
Billiges Industriesilikon
Der Skandal um die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) war 2010 bekanntgeworden: PIP hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industriesilikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.
Der TÜV, der sich selbst als Opfer des PIP-Betrugs sieht, legte dagegen Berufung ein - und bekam nun Recht. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erklärte in seinem Urteil, der TÜV Rheinland und seine Frankreich-Tochter hätten „ihre Verpflichtungen als Zertifizierungs-Organe respektiert“. Sie hätten „keinen Fehler begangen“, für den sie haftbar gemacht werden könnten.
TÜV könnte erfolgte Zahlungen zurückfordern
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte der TÜV aber bereits vorläufig Schadenersatz zahlen müssen - bis zur Klärung der Ansprüche durch Gutachten jeweils 3000 Euro plus 400 Euro für Rechtsauslagen für jede Frau - insgesamt eine Summe von rund 5,8 Millionen Euro. Der TÜV könnte dieses Geld nun zurückverlangen. „Aus technischer Sicht müssen die Personen (die betroffenen Frauen) dieses Geld zurückzahlen“, verlautete aus dem Umfeld des Unternehmens. „Bislang wurde aber noch keine Entscheidung über eine Forderung nach Rückzahlung getroffen.“
TÜV-Anwältin Cécile Derycke begrüßte das Berufungsurteil vom Donnerstag. Das Handelsgericht von Toulon sei das einzige Gericht überhaupt gewesen, das in der PIP-Affäre gegen den TÜV entschieden habe.
In Deutschland haben Gerichte eine Reihe von Schadenersatzklagen gegen den TÜV zurückgewiesen, eine Klage ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Anfang April legte der BGH diese dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen klären, wie umfangreich die Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind.