Urteil gegen Ex-Torwart :
„Herr Lehmann meint, über dem Gesetz zu stehen“

Von Karin Truscheit, München
Lesezeit: 4 Min.
Jens Lehmann am Freitag vor Gericht
Jens Lehmann kommt gut davon: In einem Berufungsverfahren verurteilt das Münchner Landgericht II den ehemaligen Nationaltorwart wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro.
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Am Ende wird Staatsanwalt Stefan Kreutzer in seinem Plädoyer noch einmal leidenschaftlich: Er sei nach wie vor überzeugt, „dass Herr Lehmann meint, über dem Gesetz zu stehen“, sagt der Staats­anwalt mit lauter Stimme, sichtlich bewegt. In dem „unteren Bereich der Strafbarkeit“ verhalte Lehmann sich so, also ob er sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten müsse. „Das haben ja auch die jüngsten Ereignisse gezeigt.“

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