Ex-Anwesen von Bushido :
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geldwäsche

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Das 16.600-Quadratmeter-Anwesen, das einst Bushido und Arafat Abou-Chaker gehörte, hat nun ein Sohn von Abou-Chaker ersteigert.

Nachdem das Anwesen, das einst dem Rapper Bushido und Clan-Chef Arafat Abou-Chaker gehört hatte, zwangsversteigert wurde, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Es werde geprüft, ob für den Kauf der Immobilie Geld aus Straftaten verwendet wurde.

Nach der Zwangsversteigerung des millionenschweren ehemaligen Anwesens von Rapper Bushido und einem Clan-Chef ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Verdachts der Geldwäsche. Es sei ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person aus Oer-Erkenschwick eingeleitet worden, teilte Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann auf Anfrage mit. Die „Welt am Sonntag“ hatte zuerst berichtet.

Es werde geprüft, ob für den Kauf der Immobilie in Kleinmachnow (Brandenburg) Geld aus Straftaten verwendet wurde. Auch Brandenburger Staatsanwälte prüfen den Fall. Die Immobilien gehörten einst dem Rapper Bushido und der Berliner Clan-Größe Arafat Abou-Chaker. Mitte Juni war das Anwesen am Amtsgericht Potsdam zwangsversteigert worden.

Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21 Jahre alter Sohn des Clanchefs zum Zuge gekommen. Der Verkehrswert der Immobilie war mit 14,8 Millionen Euro beziffert worden. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die geboten werden musste.

Bushido zu Beginn des Prozesses gegen Arafat Abou-Chaker im August 2020
Bushido zu Beginn des Prozesses gegen Arafat Abou-Chaker im August 2020dpa

Hintergrund der Versteigerung ist die Trennung der einstigen Geschäftspartner. Diese beschäftigt seit 2020 auch das Landgericht Berlin in einem Strafprozess – mit Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi) als Nebenkläger und Zeuge. Angeklagt sind Arafat Abou-Chaker und drei Brüder des Clanchefs. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

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