Gefängnis Ravensburg :
Justizministerin weist schwere Vorwürfe von Häftlingen zurück

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Die Kritik reicht von angeblichen Schikanen wie dem Verbot, ein Vesper in die Arbeit mitzunehmen, bis zu „massivem psychischem Druck“, der auf Insassen ausgeübt werde. (Symbolbild)
Sind Beschimpfungen im Gefängnis in Ravensburg an der Tagesordnung? Mehr als 80 Insassen haben einen Brief mit heftigen Vorwürfen unterschrieben. Laut baden-württembergischem Justizministerium sind sie haltlos.

Nach den massiven Klagen über angebliche Missstände im Gefängnis Ravensburg weist Justizministerin Marion Gentges (CDU) alle Vorwürfe zurück. „Keiner der bisher sehr pauschal erhobenen Vorwürfe haben sich bestätigt“, sagte Gentges in Stuttgart.

Der Hinweis, dass ein Facharztbesuch nicht möglich sei, sei nicht korrekt. „Allein in diesem Jahr wurden 669 Ausführungen zu Fachärzten allein in der JVA Ravensburg vorgenommen, in der rund 400 Gefangene inhaftiert sind“, sagte Gentges. Man habe auch keinerlei Hinweise, dass Gespräche mit Sozialtherapeuten, mit dem Fachdienst oder mit Psychologen nicht stattfinden würden. Diese würde jeweils bedarfsgerecht zum gesetzlich vorgegebenen Zweck der Resozialisierung der Gefangenen erfolgen, bemerkte Gentges. „Nach den bisherigen Überprüfungen gehen wir davon aus, dass hier entsprechend der medizinischen Erfordernisse auch gehandelt wurde und wird.“

„Massiver psychischer Druck“

Ein handschriftlich verfasstes Schreiben von Insassen hatte massive Missstände im Gefängnis Ravensburg beschrieben. Dabei ging es vor allem um den Umgang der Bewacher und Betreuer mit den Strafgefangenen. Demnach sind Beschimpfungen der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hinzistobel durch das Personal an der Tagesordnung.

Die Kritik reicht von angeblichen Schikanen wie dem Verbot, ein Vesper in die Arbeit mitzunehmen, bis zu „massivem psychischem Druck“, der auf Insassen ausgeübt werde. In der Vollzugsanstalt arbeite „rechtsradikales und drogenabhängiges Personal“, das Beschimpfungen ablasse wie „Dreckskanaken“. Die Gefangenen bemängelten in dem Schreiben vor allem eine unzureichende medizinische Versorgung.

Laut Gentges liegen keinerlei Hinweise auf Fehlverhalten vor. Man gehe Vorwürfen sehr genau nach. „Wenn sich solche Fälle erweisen sollten – und bisher haben wir auch hier keinerlei Hinweise in Ravensburg - dann würde das auch mit allen Mitteln des Straf- und Dienstrechts verfolgt werden“, sagte Gentges auch im Südwestrundfunk.

Kurzfristige Überbelegung in JVA Hinzistobel

Die JVA Hinzistobel hat dem Ministerium zufolge seit der Erweiterung im vergangenen Jahr Platz für 389 Häftlinge. Derzeit sei sie mit 409 Gefangenen überbelegt. Hintergrund der Überbelegung seien im Juni in der JVA Adelsheim kurzfristig erforderlich gewordene Baumaßnahmen, die jedoch bald abgeschlossen sein sollen.

„In jüngerer Vergangenheit wurde ein Fall bekannt, in dem zwei Gefangene über einen Zeitraum von einer Nacht auf Matratzen jeweils in einem Mehrmannhaftraum untergebracht werden mussten. Hintergrund war die vollständige Belegung der Zugangsabteilung der JVA“, sagte ein Ministeriumssprecher.

Strafgefangene haben das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Der Schriftwechsel darf allerdings – neben der seitens der Haftgerichte angeordneten Briefkontrolle - aus vollzuglichen Gründen überwacht werden, soweit dies aus Gründen der Behandlung oder aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt erforderlich ist. „Das bedeutet, dass nicht jedes Schreiben einer inhaltlichen Textkontrolle unterzogen wird. Bei ein- und ausgehender Post erfolgt jedoch eine Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel Bargeld oder Betäubungsmittel“, sagte der Behördensprecher.

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