Unterlassungserklärung : Kein „Oktoberfest“ in Dubai

Die Stadt München hat einen Rechtsstreit mit den Organisatoren einer „Oktoberfest“ genannten Veranstaltung in Dubai gewonnen. Diese dürfen mit dem Namen nun nicht mehr werben.
Die Organisatoren eines seit mehr als einem Jahr geplanten „Oktoberfests“ in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original werben. Sie verpflichteten sich am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht München, Formulierungen wie „Oktoberfest goes Dubai“, „Oktoberfest Dubai“ oder „Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung“ zu unterlassen.
Der Veranstalter habe eine umfangreiche Unterlassungserklärung zu Protokoll abgegeben, woraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden sei, teilte ein OLG-Sprecher nach der rund zweistündigen Verhandlung mit. Auch Fotos der echten Wiesn und Bilder, etwa auch mit Schriftzügen wie „Das größte Volksfest der Welt in Dubai“, dürfen die Veranstalter des immer wieder verschobenen Events nicht mehr verwenden.
Bereits im vergangenen Sommer hatte das Landgericht München entschieden, diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt. Mit Ankündigungen wie „Oktoberfest goes Dubai“ hätten die Veranstalter den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München damals auf Antrag der Stadt München. Gegen diese Entscheidung hatten die Veranstalter des Dubaier Events Rechtsmittel eingelegt.