Grundsatzurteil : Benachteiligung von Teilzeitkräften ist unzulässig
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Überstundenzuschlägen, trotzdem sind diese in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen verbindlich vereinbart. Weit verbreitet ist dabei die Praxis, die Zuschläge nur für Stunden zu zahlen, die über die Regelarbeitszeit in Vollzeit hinausgehen. Teilzeitbeschäftigte gehen daher oft leer aus. Ist das angesichts von immer mehr Teilzeitarbeit gerecht? Darüber lässt sich trefflich streiten. Dass es jedenfalls rechtlich unzulässig sein kann, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich in einem wegweisenden Urteil entschieden (Az.: 8 AZR 370/20).
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