Extrazahlung für Arbeitnehmer : Eine Inflationsprämie ist nicht frei von Fallstricken

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern bis zu 3000 Euro steuerfrei zahlen. Die Inflationsprämie darf auch Betriebstreue belohnen. Ein Gastbeitrag.
Eine Zahlung von 3000 Euro als steuerbefreite Sonderleistung: Die „Inflationsausgleichsprämie“ stößt bei Arbeitgebern auf reges Interesse. Neben den Voraussetzungen der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sollten Arbeitgeber dabei allerdings auch die arbeitsrechtlichen Facetten der Prämie im Auge behalten.