EU über Migration : Migranten zurückweisen, die Putin instrumentalisiert?

Finnland und Polen wollen Migranten abweisen, ohne deren Asylanspruch zu prüfen. Die EU-Kommission springt beiden Staaten bei. Ob der Europäische Gerichtshof dem folgt, bleibt aber offen.
Wenn EU-Staaten von ihren europarechtlichen Verpflichtungen in der Innen- und Migrationspolitik abweichen wollen, kommt stets Artikel 72 des EU-Vertrags ins Spiel. Er umfasst nur einen Satz: dass die Bestimmungen zum europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts „nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit (berühren)“.
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