Vorwurf der Volksverhetzung : Immunität von Höcke aufgehoben

Schon wieder ist die Immunität des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke aufgehoben worden. Ihm steht nun eine Anklage wegen Volksverhetzung ins Haus – und die Staatsanwaltschaft rechnet sich gute Chancen aus.
Der Thüringer Landtag hat am Freitag zum wiederholten Mal die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben. Der Justizausschuss des Parlaments gab damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen statt, die gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ermittelt. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten alle anwesenden Parlamentarier der abermaligen Aufhebung der Immunität Höckes zu.
Es geht um einen Beitrag Höckes im Netzwerk Telegram, in dem er mit Bezug auf die Straftat eines Migranten unterstellt, dass Einwanderer unter einer unter ihnen „weit verbreiteten Volkskrankheit“ litten, die sie „Allahu Akbar schreien“ lasse. Höcke selbst bestätigte auf der Plattform X (vormals Twitter), dass seine Immunität „zum 7. Mal“ aufgehoben wurde und sprach von einer „Justizkeule gegen Dissidenten“.
Nach Angaben aus Ausschusskreisen heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen an die Mitglieder des Justizausschusses, dass eine Verurteilung Höckes wegen Volksverhetzung wahrscheinlich sei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigte nach der Entscheidung des Justizausschusses, dass die Behörde Anklage gegen Höcke wegen des Telegram-Posts erheben will. Dies solle zeitnah geschehen. Die Anklage solle beim Landgericht Mühlhausen erhoben werden, „wegen der besonderen Bedeutung der Sache“, sagte der Sprecher.
Auch gegen Torsten Czuppon wird ermittelt
Im Mai 2023 hatte bereits die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben. Sie wirft ihm das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor. Höcke habe in einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern im Jahr 2021 in Merseburg die SA-Losung „Alles für Deutschland!“ verwendet, hatten die Strafverfolger damals mitgeteilt. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“.
Gleichzeitig hob der Justizausschuss des Thüringer Landtages nach dpa-Informationen aus Ausschusskreisen auch die Immunität eines anderen AfD-Abgeordneten auf: Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe beantragt, gegen Torsten Czuppon wegen des Verdachts der Beleidigung ermitteln zu können, nachdem dieser im Juni 2023 den Sprecher der Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt, Suleman Malik, verbal attackiert haben soll, hieß es. Auch diesen Antrag billigte der Ausschuss mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt wollte sich zu diesem Antrag seiner Behörde derzeit nicht äußern.
Der Polizeibeamte Czuppon ist bereits in einem anderen Fall vom Amtsgericht Erfurt wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.