FAZ+Exzellenzstrategie :
Vorentscheidung über neue Exzellenzcluster-Anträge getroffen

Von Heike Schmoll, Berlin
Lesezeit: 4 Min.
Mit Exzellenzcluster: Ein Mitarbeiter vor Monitoren mit Testergebnissen bei einem Versuch im Labor der Universität Bremen im Dezember 2023.
Die Vorauswahl ist entscheidend dafür, ob eine Universität den Exzellenzstatus erringen kann. Für manche Universitäten ist jetzt schon klar, dass sie keine Chancen mehr haben.
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Auch wenn es sich nur um die Vorentscheidung in der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern handelt: Für manche Universitäten ist jetzt schon klar, dass sie keine Chancen mehr auf den Exzellenzstatus haben. Denn die Voraussetzungen dafür sind neben einem Gesamtkonzept für eine Universität zwei erfolgreich eingeworbene Exzellenzcluster. Bei Exzellenzverbünden sind mindestens drei bewilligte Exzellenzcluster die Voraussetzung. Das können neu eingeworbene oder verlängerte, bereits existierende interdisziplinär und häufig institutionsübergreifende Forschungsverbünde sein. Aus insgesamt 143 Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster hat ein von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat (WR) gemeinsam berufenes Expertengremium nun 41 Projekte ausgewählt.

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