Verfassungsgericht : Teil der Wahlrechtsreform verfassungswidrig
Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Wahlrechtsreform nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Die Reform zur Reduzierung des Bundestags betrifft besonders CSU und Linke.