Urteil zum Wahlrecht : Und wieder weist Karlsruhe die Ampel zurecht

Die Regierung sieht den Kern ihres Wahlrechts bestätigt. Aber die Richter des Verfassungsgerichts bemängeln nicht zum ersten Mal eines ihrer Vorhaben.
Das Bundesverfassungsgericht und die Ampelregierung haben eine spezielle Beziehung zueinander. Schon mehrfach haben die Richter in Karlsruhe die gerade einmal zweieinhalb Jahre regierende Koalition aus SPD, Grünen und FDP zurechtgewiesen. Ob Haushalt, Fristeinhaltung beim Heizungsgesetz oder jetzt beim Wahlrecht: Wenn Karlsruhe spricht, muss Berlin oft nachbessern.
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