FAZ+Oberlandesgericht Frankfurt :
Kennenlernen auf Dating-Portal spricht nicht gegen Vaterschaft

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Das  Argument, er habe die Frau auf einem Internetportal kennengelernt, bewerteten die Richter als nicht stichhaltig.

Weil er die Mutter im Internet kennenlernte, könnte sie auch mit anderen Sex gehabt haben: Mit diesem Argument wehrte sich ein Mann in Frankfurt vor Gericht gegen die Feststellung seiner Vaterschaft. Die Richter folgten ihm nicht.

Ein Mann, der sich gegen die Feststellung einer Vaterschaft mit dem Argument gewehrt hatte, er habe die Mutter des Kindes auf einer Dating-Plattform kennengelernt, ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert. Allein der Verdacht, dass die Mutter mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr gehabt habe, weil sie bei einem solchen Internetportal angemeldet war, reiche nicht für schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft, entschieden die Richter.

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