FAZ+Nach Gerichtsurteil :
Auch Hessen für Beteiligung an Polizeikosten

Lesezeit: 3 Min.
Fußballvereine dürfen künftig an Polizeikosten beteiligt werden.
Fußballvereine dürfen künftig an Polizeikosten beteiligt werden. Der hessische Innenminister begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wirbt aber für eine bundeseinheitliche Lösung.
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Fußballvereine bei Hochrisikospielen künftig gemäß dem „Bremer Modell“ an den Polizeikosten zu beteiligen, stößt auch in Hessen auf Zustimmung. Innenminister Roman Poseck (CDU) lobte am Dienstag in einer Mitteilung die Entscheidung. Sie bringe „die notwendige Klarheit“, dass eine Beteiligung von Vereinen der ersten Bundesliga grundsätzlich möglich sei.

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