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„Kein überwiegendes  öffentliches Interesse an Landebahn“
Flughafenausbau

„Kein überwiegendes öffentliches Interesse an Landebahn“

Die Gegner einer Erweiterung des Frankfurter Flughafens halten an der Maximalforderung fest, der Hessische Verwaltungsgerichtshof müsse den Bau einer neuen Landebahn untersagen. Der Planfeststellungsbeschluss von Ende 2007 sei daher aufzuheben. Selbst strengere Auflagen zum Lärmschutz oder höhere Ausgleichszahlungen reichten nicht aus, den Belangen der Anwohner gerecht zu werden.

Helmut Schwan, Kassel
25.06.2009 11:44 Uhr

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