Bewegung vor Gericht :
Erst das Geld, dann der Deal

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Frankfurt
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Wolfgang Niersbach: Einstellung nach Paragraph 153a Absatz zwei der Strafprozessordnung kommt in Betracht

Im „Sommermärchen“-Prozess dürfte das Verfahren für den früheren DFB-Präsidenten Niersbach bald beendet sein. Der Zeuge Netzer will sich dem Prozess entziehen.

Für Wolfgang Niersbach, den früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), einer von drei der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall Angeklagten im sogenannten „Sommermärchen-Prozess“ vor dem Frankfurter Landgericht, dürfte das Verfahren bald beendet sein.

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