Arbeitsrecht : Entscheidung zu Tarifverträgen
Ein Tarifvertrag kann nicht grundsätzlich für allgemeingültig erklärt werden. Aus der Tarifautonomie des Artikels 9 Absatz III Grundgesetz lasse sich kein solches Recht ableiten, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Erste Senat in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und einer Sozialkasse gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2016 nicht zur Entscheidung an. Die Richter in Erfurt hatten Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für unwirksam erklärt.
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