Betriebswirtschaftslehre : Die Erfassung von Arbeitszeiten macht unflexibel
Von Hagen Köckeritz
Lesezeit: 6 Min.
Die sogenannte Stechuhrentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die darauffolgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben einige Unternehmen veranlasst, ihre bisherige Arbeitszeiterfassung anzupassen. Die meisten Firmen warten jedoch ab, weil auf Bundesebene bisher kein fertiger Gesetzentwurf vorliegt.
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