Digitaler Arbeitsvertrag : Papierzwang, ade
Gemessen an den Lähmungen, die wuchernde Bürokratie inzwischen in allen Lebensbereichen verursacht, ist es noch kein großer Fortschritt. Aber es hilft mehr als jede Sonntagsrede über Bürokratieabbau: Die Ampelkoalition beendet das immer noch bestehende Digitalisierungsverbot für Arbeitsverträge, genauer: für den Nachweis der „wesentlichen Arbeitsbedingungen“, für den bisher ein bußgeldbewehrter Papierzwang gilt.
Der Vorgang zeigt aber auch, wie weit das Land immer noch von einem dynamischen Aufbruch entfernt ist. Bis zuletzt hatten sich Gewerkschaften und Arbeitsministerium gegen die Zulassung elektronischer Nachweise gestellt, da sich Arbeitnehmerschutz in ihrer Denkwelt nur durch Papier mit Tinte sichern lässt.
Anderswo regt digitaler Fortschritt die Phantasie der Akteure an, wie sich alte Schutzstandards mit neuen Mitteln sichern lassen. Hierzulande löst er allzu oft Verbotsreflexe aus. Die Ampel selbst hatte das Digitalisierungsverbot für Arbeitsverträge noch 2022 mit einem Bußgeld verschärft. Möge ihre aktuelle Kursänderung eine echte Zeitenwende sein.