Restaurants und Cafés : Kunden dürfen künftig Mehrwegverpackungen verlangen
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Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die Mehrwegangebotspflicht, die vom 1. Januar 2023 an gilt. Der Bundestag hatte diese im Mai 2021 beschlossen. Was bedeuten die neuen Vorgaben, für wen gelten sie, und was ändert sich für die Gastrobranche? Ein Überblick:
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