Restaurants und Cafés :
Kunden dürfen künftig Mehrwegverpackungen verlangen

Lesezeit: 4 Min.
Die Kommunen möchten den Abfall durch Einwegbecher mindern.
Ob sie ihre schnelle Mahlzeit aus einer Einweg- oder Mehrwegverpackung essen wollen, sollen Kunden im neuen Jahr selbst entscheiden können. Dann gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz. Was ändert sich?
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Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die Mehrwegangebotspflicht, die vom 1. Januar 2023 an gilt. Der Bundestag hatte diese im Mai 2021 beschlossen. Was bedeuten die neuen Vorgaben, für wen gelten sie, und was ändert sich für die Gastrobranche? Ein Überblick:

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