Der Fall Vosgerau :
Staatsrechtler beziehen Abstand zu Potsdam

Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 2 Min.
Ulrich Vosgerau (links) vertrat die AfD-Bundestagsfraktion in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Grenzöffnung von 2015 zielte. Am 18. Mai 2018 trat er in Berlin in einer Pressekonferenz mit den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner (Mitte) und Jürgen Braun auf.
Erstmals in ihrer Geschichte hat sich die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer förmlich von ei­nem Mitglied distanziert: von AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau.
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Erstmals in ihrer Geschichte hat sich die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer förmlich von ei­nem Mitglied distanziert. Der Beschluss der Mitgliederversammlung betrifft Ulrich Vosgerau, der bis zum Beginn des Wintersemesters 2024/25 von der Universität zu Köln als Privatdozent geführt wurde. Vosgerau ließ sich als Prozessbeauftragter der AfD-Bundestagsfraktion engagieren, wirkte als Strafverteidiger von Björn Höcke und hielt einen Vortrag auf der Zusammenkunft in einem Potsdamer Hotel, die durch Berichterstattung des Redaktionsbüros Cor­rectiv nationale Aufmerksamkeit fand. Im Mittelpunkt der Diskussion auf der Mitgliederversammlung stand nun dieses Treffen.

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