BGH-Urteil zu Raubkunst : Klage auf Löschung einer „Lost Art“-Suchanfrage abgewiesen
Von Ursula Scheer
Lesezeit: 2 Min.
Ist das Erstellen eines Sucheintrags in der Datenbank für potentielles NS-Raubgut „Lost Art“ ein Eingriff in das Eigentumsrecht des aktuellen Besitzers des Kunstwerks, der es – entsprechend gelistet – auf dem Markt faktisch nicht mehr verkaufen kann? Der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet diese Frage in einem Urteil (V ZR 112/22) nun abschlägig.
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