BGH-Urteil zu Raubkunst :
Klage auf Löschung einer „Lost Art“-Suchanfrage abgewiesen

Lesezeit: 2 Min.
„Lost Art“: Der Kläger muss die Suchanfrage für eines seiner Kunstwerke hinnehmen.
„Wahre Tatsachen“: Ein Kunstsammler ist am Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag in eine Datenbank für potentielles NS-Raubgut löschen zu lassen.

Ist das Erstellen eines Sucheintrags in der Datenbank für potentielles NS-Raubgut „Lost Art“ ein Eingriff in das Eigentumsrecht des aktuellen Besitzers des Kunstwerks, der es – entsprechend gelistet – auf dem Markt faktisch nicht mehr verkaufen kann? Der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet diese Frage in einem Urteil (V ZR 112/22) nun abschlägig.

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