Strafgerichtshof : Ohne Ansehen der Person

Müsste Deutschland den israelischen Premierminister Netanyahu im Falle eines Haftbefehls des IStGH ausliefern? Nach heutigem Stand des Völkerrechts wäre diese Frage zu bejahen.
Deutschland war maßgeblich an der Ausarbeitung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beteiligt und gilt als einer der größten Unterstützer des Gerichtshofs und der zivilisatorischen Idee einer weltweiten internationalen Strafgerichtsbarkeit. Am 4. Dezember 2000 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig das Zustimmungsgesetz zum Römischen Statut. Zwei Jahre später wurden dann erneut einstimmig sowohl das deutsche Völkerstrafgesetzbuch als auch das Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof durch den Bundestag gebilligt. Schließlich wurde am vergangenen Donnerstag eine umfassende Reform des deutschen Völkerstrafrechts beschlossen, im Rahmen derer insbesondere die funktionelle Immunität bei völkerrechtlichen Verbrechen – in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – ausgeschlossen wurde. Mit all dem hat sich der demokratische Gesetzgeber zu einem effektiven Völkerstrafrecht und zur Gleichheit vor dem Internationalen Strafgerichtshof bekannt. Zugleich ist Deutschland damit seither zu einer Zusammenarbeit mit dem IStGH und zur Vollstreckung etwaiger Haftbefehle des IStGH ohne Ansehen der Person verpflichtet.
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