FAZ+Einspruch Exklusiv :
Warum nach dem Urteil zu Polizeikosten keine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit droht

Von Helmut Grothe
Lesezeit: 4 Min.
Seit Dienstag steht fest: Länder dürfen Vereine an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen.
Fußballvereine dürfen an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligt werden. Der HSV fürchtet, die Entscheidung aus Karlsruhe stelle die staatliche Sicherheitsarchitektur in Frage. Die Sorge ist jedoch unbegründet.
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Diese Klärung war überfällig, und sie könnte einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen. Am Dienstag verwarf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Der Verband hatte sich dagegen gewehrt, dass ihn das Land Bremen im Jahre 2015 verpflichtete, die Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand eines sogenannten Hochrisikospiels zu tragen.

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