Einspruch Exklusiv : Wir brauchen ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht
Gastbeitrag
Von Katharina LohseLesezeit: 6 Min.
Junge Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, also auf Sozialleistungen, die eine individuelle Lebensführung ermöglichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Nach aktuellem Recht ist für Eingliederungshilfe an Kinder mit seelischer Behinderung das Jugendamt, für Eingliederungshilfe an Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in den meisten Bundesländern das Sozialamt zuständig.
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