Garantie
Sofern nicht anders ausgezeichnet, räumt die Garantiegeberin dem Verbraucher (Kunden) unbeschadet seiner gesetzlichen Mängelrechte gemäß § 437 BGB (Gewährleistungsrechte) gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den im Folgenden aufgeführten Bedingungen (Garantiebestimmungen) ein. Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte ist unentgeltlich. Diese Garantie stellt eine Verpflichtung der Garantiegeberin zusätzlich zu den gesetzlich bestehenden unentgeltlichen Gewährleistungsrechten bei Ansprüchen wegen Mängeln im Sinne der §§ 434, ff., 475, ff. BGB dar.
Garantiebestimmungen:
- Neugeräte (Telefone, Smartphones) und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von der Garantiegeberin nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (alle beweglichen Teile, die vom Kunden selbst gewechselt werden können, z.B. Ersatzteile) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
- Für Smartphone-Akkus gelten folgende Haltbarkeitsgarantien:
- Fest verbaute Akkus: 24 Monate ab Kauf
- Wechselbare Akkus (Smartphone-Modellreihen bis einschließlich 2019): Sechs Monate ab Kauf
- Wechselbare Akkus (Smartphone-Modellreihen ab 2020): 12 Monate ab Kauf
- Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
- Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
- Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
- Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an die Garantiegeberin zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von der Garantiegeberin über.
- Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Deutschland, Österreich und in der Schweiz gekaufte Geräte ist die
Gigaset Technologies GmbH
Frankenstraße 2
D-46395 Bocholt - Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Die Garantiegeberin haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
- Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
- Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich die Garantiegeberin vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Die Garantiegeberin wird den Kunden hierüber vorab informieren.
- Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Für diese Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).