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Viele Unternehmen aus dem energieintensiven #Mittelstand sind auf Entlastungen von den nationalen #CO2-Kosten dringend angewiesen, denn ohne diese Entlastung könnten sie nicht international wettbewerbsfähig produzieren. Für Viele sind die bürokratischen Anforderungen der Carbon-Leakage-Verordnung (#BECV) aber so hoch, dass ein fristgemäßer Antrag kaum möglich ist. Ähnliches gilt für die Strompreiskompensation (#SPK). Das komplexe Antragsverfahren zu den Entlastungsregelungen wird aktuell noch dadurch erschwert, dass unabhängige Zertifizierer Bestätigungen über ökologische Gegenleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen abgeben müssen. Die Zertifizierer stehen aber ebenfalls vor neuen Anforderungen, die viele nicht innerhalb der kurzen Antragsfrist erfüllen können. Deshalb ist zu befürchten, dass viele Unternehmen und Prüforganisationen die Frist bis zum 30. Juni 2024 nicht einhalten können und die Unternehmen somit die dringend benötigte #Entlastung nicht bekommen.

DEHST reagiert auf Verbändeschreiben zu fehlenden Zertifizierern im Rahmen des nationalen CO2-Handels und der Strompreiskompensation

DEHST reagiert auf Verbändeschreiben zu fehlenden Zertifizierern im Rahmen des nationalen CO2-Handels und der Strompreiskompensation

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