Osborne Clarke Germany

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Rechtskanzleien

Weil wir unserer Mandantschaft schon heute dabei helfen, in der Welt von morgen erfolgreich zu sein.

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Wir sind die Kanzlei für die Welt von morgen. Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwälte – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert. Osborne Clarke steht seit der Gründung im Jahr 1748 für die Beratung von Unternehmen, die die Zukunft gestalten. Heute legen wir unseren Fokus auf die globalen Trends der Digitalisierung, der Dekarbonisierung und der Urban Dynamics. Wir verstehen uns als die Kanzlei für die Welt von morgen. Warum? Weil wir unserer Mandantschaft schon heute dabei helfen, in der Welt von morgen erfolgreich zu sein. Wir sind #teamtomorrow. Du auch? Um unsere Ziele zu erreichen, brauchen wir mehr als gute Anwältinnen und Anwälte. Wir brauchen echte Anpackerinnen und Voranbringer, ganzheitliche Denker und Strateginnen. Die nicht nur mitlaufen, sondern auch mitgestalten. Die nicht allein glänzen, sondern im Team erfolgreich sein wollen. Dafür bieten wir jede Menge Entwicklungschancen, Flexibilität und Gestaltungsspielraum. Und eine Unternehmenskultur, die exzellent, inspirierend, wertschätzend und begeisternd ist. Wer sich darin zu bewegen weiß, trifft bei uns auf unbegrenzte Möglichkeiten.

Branche
Rechtskanzleien
Größe
501–1.000 Beschäftigte
Hauptsitz
Köln
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
2001
Spezialgebiete
Energy and Utilities, Financial Services, Life Sciences and Healthcare, Mobility and Infrastructure, Retail and Consumer, Tech Media and Comms und The Built Environment

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Beschäftigte von Osborne Clarke Germany

Updates

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    Unser #teamtomorrow zeigte sich vergangene Woche beim B2Run in München von seiner sportlichen Seite und demonstrierte eindrucksvoll, wie viel Power in den Kolleginnen und Kollegen steckt 🥇 Bei bestem Wetter legten unsere Läuferinnen und Läufer Dagmar Trisolino, Hriday Chawla, Dr. Martin Weiß, Dr. Nanni Spitzer, Johanna Baumann, Hendrik Schöttle, Philip Förster, Anne Wittmann und Julian Keil bei ihren Läufen von 5 km in und um das Olympiastadion eine großartige Leistung hin. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmende für eure läuferische Leistung!

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    🛡️ Neue Sicherheitsanforderungen für Anbieter von vernetzten Produkten: Der Cyber Resilience Act kommt! Worauf müssen Sie sich jetzt vorbereiten? Im März 2024 hat das Europäische Parlament den Cyber Resilience Act (CRA) verabschiedet. Diese neue Verordnung verpflichtet alle Anbieter von Hard- und Software mit Netzwerkschnittstellen bzw. -anbindung zur Einhaltung konkreter Sicherheitsanforderungen über die gesamte Lebensdauer der Produkte. 🔍 Was bedeutet das im Einzelnen? Der CRA bringt Zertifizierungspflichten und Meldepflichten mit sich, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Es ist entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und vorzubereiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und Compliance-Risiken zu minimieren. Unsere Experten Hendrik Schöttle, Tobias Rothkegel, Adrian Schneider, Beata Regina Völker, LL.M., Lucie Fassbender, LL.M. und Antonia Schröder haben einen umfassenden Insight verfasst. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zu: • Anwendungsbereich des CRA • Betroffene Unternehmen • Pflichten, die auf Unternehmen zukommen • Ausnahmen • Ausblick auf zukünftige Entwicklungen 📄 Lesen Sie den vollständigen Artikel auf unserer Webseite, Link in den Kommentaren.

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    Osborne Clarke has advised the new investors NordicNinja VC and DTCF | DeepTech & Climate Fonds as well as the existing investor Segenia Capital on the Series B financing round of the earth observation start-up LiveEO, totalling EUR 25 million. Osborne Clarke advised DTCF and NordicNinja under the lead of Fenja Striesow, LL.M. and Dr Benjamin Monheim (Partner responsibility) and Segenia Capital under the lead of Robin Eyben and Dr Paul Rhode (all Corporate / VC). The link to the full article is in the comments!

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    Zwangslizenzen in der EU: Was ändert sich jetzt? Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat einen Kompromisstext zu Unionszwangslizenzen für Krisenmanagement veröffentlicht. 🔍 Was ist neu im Kompromisstext? Zwangslizenzen sollen nur als letztes Mittel genutzt werden und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. Die umstrittene Vergütungsdeckelung wurde gestrichen und Rechteinhaber stärker eingebunden. Dr. Tim Reinhard und Konstantin Sitte haben die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammengefasst und geben einen Ausblick auf die weitere Entwicklung. 📄 Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: https://lnkd.in/eJRc9nzB

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    Osborne Clarke has advised the Koblenz-based education start-up Sdui on the purchase of the school and daycare messenger provider Fox Education Services GmbH as well as on another financing round of EUR 21 million. Read the full article here: https://bit.ly/news-sdui The Osborne Clarke team, that advised Sdui in cooperation with Schoenherr Attorneys at Law, Vienna, led by Dr. Benjamin Monheim (Partner) and Dr. Jana Bertus (both Corporate / VC), consisted of Olexiy Oleshchuk, Arsen Dutka (both Banking & Capital Markets) and Dr. Maximilian Orthmann (Energy).

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    Der Fall El Ghazi hat eine Dauerfrage wieder aufleben lassen: Kann sich private Meinungsäußerung negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken? Im Bezug auf den Bundesligisten beim FSV Mainz 05 hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden, dass kein Grund für eine (fristlose) Kündigung durch den Arbeitgeber vorliegt. Wo liegen die Grenzen bei dieser Frage? Ab wann können sich private Meinungsäußerungen negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken – bis hin zu einer fristlosen Kündigung? Konstantin Axnick erklärt die rechtlichen Hintergründe am Fall El Ghazi und anderen aktuellen Gerichtsentscheiden: https://lnkd.in/giZfiPj4

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    Die bisher größte Kölner CSD-Demonstration hat am vergangenen Sonntag wieder ein Zeichen gesetzt unter dem Motto "Für Menschenrechte – Viele. Gemeinsam. Stark!" – und Osborne Clarke war mittendrin! 🏳️🌈 Gemeinsam mit rund 65.000 Teilnehmenden und mehr als 250 Gruppen haben wir unsere Unterstützung und Solidarität mit der LGBTIQ*-Community gezeigt; wir haben getanzt und gefeiert für mehr Gleichberechtigung, Akzeptanz, Vielfalt und Chancengleichheit – denn dank einer vielfältigen (Unternehmens-)kultur sind wir bereit für die Welt von morgen! Aber auch schon vorher haben wir uns auf die CSD-Demonstration eingestimmt: Mit einer Veranstaltung an unserem Kölner Standort. Absolutes Highlight: das Dragqueen Bingo mit Cassy Carrington. Cassy hat uns mit guter Laune, beeindruckenden Gesangseinlagen und viel Witz und Charme durch den Bingo-Abend geführt und unser #teamtomorrow war mit Begeisterung dabei. Vielen Dank an alle, die diese Tage unvergesslich gemacht haben! #csd #csdkoeln #colognepride2024 #LGBTQ

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    Die neue 37. BImSchV bringt wichtige Neuerungen für den Bereich Wasserstoff mit sich, die seit dem 1. Juli 2024 gelten. Was hat sich geändert? 👇 Die Verordnung setzt die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1185 in deutsches Recht um. Inhalt der 37. BImSchV sind unter anderem Vorgaben für die Anrechnung von RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) auf die THG-Quote, insbesondere Anforderungen an die Herstellung von grünem Wasserstoff. Außerdem sind Regelungen für die entsprechende Zertifizierung enthalten. 📖 Dr. Martin Geipel, Veronika Thalhammer und Philipp Luehrmann bieten einen kompakten Überblick über die wesentlichen Regelungen der 37. BImSchV und deren Relevanz für die Praxis.

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    Der Nomos-Handkommentar „GEG – GEIG“ (Knauff Hrsg.) ist nun in zweiter Auflage erschienen. Darin kommentieren Dr. Alexander Dlouhy, Leiter des Bereichs Decarbonisation, Dr. Maria Batyreva und Lennart Niehues die zentralen Regelungen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („GEG“) vom 1.1.2024, nämlich die §§ 71, 71e–71g und 71j-71l GEG. Wer ist betroffen? Die Vorschriften richten sich insbesondere an Gebäudeeigentümer und teilweise Betreiber von Heizungsanlagen. Was ist neu? 💡 Neu eingebaute bzw. aufgestellte Heizungsanlagen müssen grundsätzlich mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. 💡 Es gibt keine Vorgaben zur eingesetzten Technologie. Bei einigen Technologien ist der Nachweis an die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen jedoch vereinfacht. 💡 Es gelten – u.a. in Verzahnung mit der Wärmeplanung – zahlreiche Übergangsregelungen. 💡 Bis zum Ablauf der Übergangsfristen können fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. In Zukunft müssen sie aber mit einem stufenweise steigenden Anteil von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu steigern. Teilweise sollten sie jedoch noch – u.a. zur Klarstellung – nachgebessert werden. Nicht zuletzt angesichts der neuen EU-Gebäuderichtlinie kann man davon ausgehen, dass das GEG weitere Änderungen erfahren wird. Die Kommentierung ist u.a. hier erhältlich: https://lnkd.in/emEEjjxx

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    🏳️🌈 Unser #teamtomorrow auf dem CSD 🏳️🌈 Wir sind stolz darauf, auch dieses Jahr wieder mit unserem Team an der heutigen CSD-Demonstration teilzunehmen! Gemeinsam mit den Cologne Crushers des RSV Köln wollen wir so Flagge zeigen für Menschenrechte und gegen Diskriminierung! Vielen Dank an das Organisations-Team und alle, die heute in Köln dabei waren! #csd #csdkoeln #colognepride2024 #LGBTQ

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