Gleiss Lutz

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Rechtskanzleien

Stuttgart, Baden Württemberg 18.053 Follower:innen

Info

Gleiss Lutz is one of the leading full-service law firms in Germany. With more than 350 lawyers, including 85 partners, and offices in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Munich, Stuttgart, Brussels, London and Metaverse, our practice covers all areas of commercial law. The employees in our Business Service Units (Office Administration, Human Resources, Legal Operations & Business Technologies, Business Development, Marketing & Communications, Finance) play an essential role in the strategic development as well as the day-to-day business at Gleiss Lutz as a top international law firm. We are known for using efficient team structures, and have one of the lowest leverage ratios in the German market. It is a principle of ours to avoid overstaffing. Our lawyers are committed to providing legal advice that is practical, commercial and in line with our clients’ corporate strategy. Our clients can rely on us to assist them anywhere in the world: We have close ties to independent leading law firms from all over the world. These excellent relations enable us to put together an international project team, pooling expertise and know-how across borders to provide seamless client service of the highest quality.

Branche
Rechtskanzleien
Größe
501–1.000 Beschäftigte
Hauptsitz
Stuttgart, Baden Württemberg
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
1949
Spezialgebiete
Administrative, Banking/Finance, Competition/Antitrust, Corporate, IP/IT, Employment, Litigation/Arbitration, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Real Estate, Restructuring & Insolvency, Tax und ESG - Environment/Social/Governance

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    Gleiss Lutz Akademie: Assistenz 2025 – Experience meets Excellence Die Tätigkeitschwerpunkte einer Anwaltsassistenz haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Heute ist die Gleiss Lutz Assistenz Informations- und Kommunikation-Hub zwischen Partnern, dem Team, internen und externen Schnittstellen sowie Mandanten. Unser Assistenz-Personalentwicklungsprogramm "Assistenz 2025 - Experience meets Excellence" trägt dieser Entwicklung zielgerichtet Rechnung. Im Rahmen ihres Onboardings trafen sich neu in die Kanzlei eingetretene Assistenzen aus unterschiedlichen Standorten im Büro Stuttgart zu Modul 1 unseres Assistenz-Entwicklungsprogramms. Gemeinsam mit Marion Schomacher - seit Jahren erfolgreiche Sparringspartnerin der Gleiss Lutz Akademie - stand die Weiterentwicklung und Perfektionierung wichtiger Fähigkeiten und Kompetenzen einer Anwaltsassistenz im Fokus: Erfolgreiche Zusammenarbeit im Team, zielgerichtete Kommunikation auf Augenhöhe, souveränes Auftreten sowie Selbstmanagement und klare Zielorientierung. Die zwei ganztägigen Trainingsmodule ermöglichen es Assistenzen, sich im Team weiterzuentwickeln, Best Practices auszutauschen und sich standortübergreifend zu vernetzen. Herzlichen Dank an Marion Schomacher und alle engagierten Teilnehmerinnen für den erfolgreichen Workshop! Gleiss Lutz Akademie - Werden. Wachsen. Weiterentwickeln. #Excellence #Training #Learning #Development #Networking 

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    Am 14. Oktober 2024 hat der Rat der EU die Plattformarbeitsrichtlinie (COM(2021) 762 final, vollständiger Name: Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit) in der zweiten im Trilogverfahren geeinigten Fassung angenommen.   ▶ Worum geht es? Die Europäische Union geht davon aus, dass EU-weit 28 Millionen Menschen Plattformarbeit leisten. Die Plattformarbeitsrichtlinie soll deren Arbeitsbedingungen verbessern und die Verwendung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen regulieren. Zentraler Aspekt der Richtlinie ist die Vermutung für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen der digitalen Arbeitsplattform und dem „Plattformarbeiter“, „wenn […] Tatsachen, die auf Kontrolle und Steuerung hindeuten, festgestellt werden.“   ▶ Wie geht es weiter? Als nächstes werden der Rat der EU und das Europäische Parlament die Richtlinie unterzeichnen. 20 Tage nach der darauffolgenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft. Nach Inkrafttreten der Richtlinie hat der nationale Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen, d.h. auch der deutsche Gesetzgeber wird sich mit der Richtlinie beschäftigen und entsprechende gesetzliche Änderungen veranlassen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass sich der deutsche Gesetzgeber noch vor der Bundestagswahl im September 2025 mit Umsetzung der Richtlinie befassen wird. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht zwar vor, das EU-Gesetzgebungsverfahren bzw. die dahingehende Initiative der EU-Kommission konstruktiv zu begleiten, eine zügige Umsetzung der Richtlinie wird darin aber nicht erwähnt.   ▶ Welche Punkte sind noch offen? Wie der Gesetzgeber den Vermutungstatbestand ins nationale Recht umsetzen wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vermutungswirkung werden voraussichtlich noch umfangreich diskutiert. Mit Spannung zu erwarten ist dabei insbesondere, wie der Gesetzgeber den Vermutungstatbestand ausfüllen wird zumal sich der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff von dem deutschen Arbeitnehmerbegriff unterscheidet. Offen ist auch, ob die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses auch bei der direkten Plattformarbeit zum Tragen kommen wird, also in Konstellationen, in denen die Plattform als „virtuelles schwarzes Brett“ (Krause, Gutachten B 71. Juristentag, B 107) fungiert und die Verträge zwischen Kunde und Plattformarbeiter lediglich „vermittelt“.   Weitere Informationen zur Plattformarbeitsrichtlinie finden Sie hier: https://lnkd.in/e4dT2ZQK Dr. Daniela Mayr | Dr. Hauke Darius Wolf   #Arbeitsrecht #Plattformarbeit #Plattformarbeitsrichtlinie #EU

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    Karrierechance im Bereich Öffentliches Recht – ESG / Product Compliance / Europa-, Umwelt- und Energierecht: Rechtsanwälte (m/w/d) für unser Büro in Stuttgart gesucht!   Zur Verstärkung unserer Fachgebietsgruppe Öffentliches Recht suchen wir für die Tätigkeitsschwerpunkte ESG / Product Compliance / Europa-, Umwelt- und Energierecht ambitionierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit exzellenten juristischen Qualifikationen und verhandlungssicheren Englischkenntnissen überzeugen. Unser Team gehört zu den führenden in Deutschland. Es berät und vertritt in- und ausländische Unternehmen sowie die Öffentliche Hand und Verbände im gesamten Spektrum des Fachs. Profitieren Sie bei allen Fragestellungen im Öffentlichen Recht von unserer langjährigen, branchenspezifischen Expertise und einer fachgebietsübergreifenden Vernetzung ebenso wie von einer Arbeitskultur, die auf frühe Verantwortungsübernahme und partnerschaftliches Miteinander setzt.   Werden Sie jetzt Teil unseres Teams, das für Mandanten innovative und fundierte Lösungen entwickelt und dabei stets auf pragmatische Handlungsempfehlungen setzt. Wir freuen uns gleichermaßen über Berufseinsteigerinnen bzw. Berufseinsteiger und Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit erster Berufserfahrung.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt: https://lnkd.in/eM4yniBK #Karriere #Kanzlei #ÖffentlichesRecht #ESG #ProductCompliance

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    BUJ Summit Arbeitsrecht meets Gleiss Lutz: Diese Woche durften wir gemeinsam mit dem Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) den BUJ Summit Arbeitsrecht in unserem Frankfurter Büro veranstalten. Mit zahlreichen Unternehmensjuristinnen und -juristen haben wir aktuelle arbeitsrechtliche Themen diskutiert mit viel Raum für Networking in den Pausen und bei dem gemeinsamen Ausklang. Wir haben insbesondere die folgende Themen beleuchtet: ▶ Entgelttransparenzgesetz und -richtlinie: Was gilt und was kommt auf Unternehmen zu? | Thomas Winzer ▶ Wie lassen sich Transformationsprojekte mit Hilfe von Transfereinheiten intelligent gestalten? | Ingo Schöllmann (Deutsche Telekom), Mario Konzack (Randstadt RiseSmart) und Dr. Steffen Krieger ▶ „Betriebsratsvergütung“ – rechtsicher(er) dank neuer Spielregeln? | Astrid Jacobs LL.M. (ehem. Alliance Automotive Group), Thomas Pein (Merck) und Dr. Doris-Maria Schuster ▶ KI: Chancen und Risiken im Arbeitsleben – welche Auswirkungen hat die neue KI-Verordnung auf das Arbeitsrecht? | Prof. Dr. Christian Arnold und Dr. Rut Steinhauser Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ariane Klinger (Allianz) und Alexander Werner (Merck), beide Leitung der Fachgruppe Arbeitsrecht im BUJ, für die gelungene Moderation durch den Tag. Ein großes Dankeschön geht außerdem an alle Expertinnen und Experten für die informativen Beiträge und den wertvollen Austausch! #Arbeitsrecht #BUJ #KI #Networking

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    Heute hat der Rat der EU dem Cyber Resilience Act („CRA“) zugestimmt. Der CRA tritt in wenigen Wochen in Kraft. Er enthält umfangreiche Vorgaben für Produkte mit digitalen Elementen. Mit seinen weitreichenden Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler will die EU die Cybersicherheit auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung, der ubiquitären Vernetzung und der stetig zunehmenden Bedeutung des IoT gewährleisten. Das Regelungskonzept knüpft dabei an die produktsicherheitsrechtliche Systematik des New Legislative Frameworks an. Hersteller, Einführer und Händler müssen die anbahnenden Verpflichtungen in den Blick nehmen und die Umsetzung vorbereiten, um keine der drakonischen Sanktionen zu riskieren. Lesen Sie dazu den vollständigen Beitrag unserer Experten: https://lnkd.in/e_pTxuc9 #CyberResilienceAct #CRA #Cybersecurity #Produkthaftung Alexander Molle | Marc M. Ruttloff, Dr. | Eric Wagner | Benedikt Burger, Dr., LL.M. (Berkeley) | Moritz Stilz | Jan Hinrichs

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    Together with our partner law firms Chiomenti, Cuatrecasas, and Gide Loyrette Nouel, we’d like to thank everyone who joined us for our traditional evening reception at Schumann’s Bar in Munich on the occasion of this year’s EXPO REAL (Messe München). It was a pleasure to welcome you, share experiences, and enjoy a great evening together. We wish you all the best and much success in the times ahead. #GleissLutz #ExpoReal #Munich #RealEstate

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    2024 steht das Gleiss Lutz-Gesundheitsprogramm unter dem Motto IN BALANCE. Anlässlich des heutigen Welttags der mentalen Gesundheit geben wir einen Einblick in unser Herbstprogramm, das die Wichtigkeit von mentalem Wohlbefinden besonders unterstreicht. Aufgrund der großartigen Resonanz unserer Mitarbeitenden findet erneut eine Kooperation mit dem systemischen Coach, Rapper und Buchautor Michael CURSE Kurth statt. Spätestens seit Beginn des Jahres ist sein Bad Meditators Club nicht nur ein geläufiger Begriff in Kollegenkreisen, sondern für viele auch gelebte Praxis in ihrem Berufsalltag. Nach dem eindrücklichen Deep Dive in die Meditationspraxis erwartet die Gleissianerinnen und Gleissianer im Herbst ein Impulsvortrag und eine standortübergreifende Live-Meditations-Session. Zudem wird Curse erster Interviewgast in unserem health@gleisslutz-Podcast sein. Für Claudia Marx, die das Gesundheitsprogramm der Sozietät federführend betreut, sind Impulse und Empfehlungen von Michael CURSE Kurth und dem Biohacker Max Gotzler, den beiden Gleiss Lutz-Gesundheitscoaches, von großem Wert: „Achtsamkeit und positive Emotionen entfalten eine kraftvolle Energie, stärken unsere mentale und emotionale Resilienz, steigern Kreativität, erhöhen die Leistungsfähigkeit und ermöglichen damit mehr Zufriedenheit im Leben.“ #WelttagDerMentalenGesundheit #BadMeditatorsClub #GleissLutz #CorporateHealth

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    On 2 October 2024, Andreas Löhdefink (partner, M&A, Gleiss Lutz, Frankfurt) and Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge), Chair of Constitutional Law, Administrative Law, European Law, New Technologies Law and History of Law at EBS Universität für Wirtschaft und Recht, held a seminar on Transnational Commercial Law at our Frankfurt offices. This one-day seminar was organised as part of the EBS Law Term for international students from partner universities spending a semester abroad in Germany. Andreas Löhdefink and Professor Will were joined by various legal experts from the respective countries to share their experience and knowledge about cross-border transactions and doing business in Germany, the US, the UK, Turkey, China, Japan and South Korea. The event featured a joint lunch and post-event get-together where participants took the opportunity to exchange ideas about the programme and make and strengthen new contacts   #GleissLutz #Frankfurt #university #international

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    Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einen Gesellschaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg unterzeichnet – gemeinsam mit rund 50 Vertretern aus Landwirtschaft, Naturschutz, Handel, Verarbeitung, Erzeugung, Gesellschaft, Wissenschaft, Kirchen und Politik. Der Vertrag ist das Ergebnis eines im September 2022 von der Landesregierung initiierten Strategiedialogs Landwirtschaft.  Gleiss Lutz hat das Staatsministerium Baden-Württemberg im Rahmen des Strategiedialogs kartellrechtlich begleitet und in verschiedenen Fragestellungen zu den Schnittstellen zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsschutz beraten. Der Gesellschaftsvertrag zielt darauf ab, die Landwirtschaft nachhaltig zu gestalten, regionale Erzeuger und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu stärken. Lesen Sie hier unsere vollständige Pressemitteilung: https://lnkd.in/e3Y2QAFw Johannes Hertfelder I Ulrich Denzel I Dr. Daniela Drixler

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    Schwangeren Frauen muss nach der Mutterschutzrichtlinie (Richtlinie 92/85/EWG) eine angemessene Frist eingeräumt werden, um gegen eine zuvor ausgesprochene Kündigung fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben zu können. In der Praxis bereitet die Einhaltung der Klagefrist dann Schwierigkeiten, wenn die Schwangere erst nach Ablauf der deutschen Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft und dem damit verbundenen besonderen Kündigungsschutz erfährt. In dem Fall kann die Schwangere zwar nach § 5 Abs. 1 KSchG innerhalb von zwei Wochen die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beantragen. Diese Frist hat der EuGH (Urt. v. 27.6.2024 – C-284/23) nun allerdings als zu „kurz“ gerügt. Das vorlegende Arbeitsgericht Mainz hat sich jetzt mit den (Praxis-)Folgen dieser Entscheidung auseinanderzusetzen. Lesen Sie hierzu den vollständigen Beitrag unseres Experten Steffen Hein: https://lnkd.in/ekBhuebV #Arbeitsrecht #EuGH #Kündigungsschutzklage #Mutterschutzrichtlinie #Schwangerschaft

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