Heute wurde das von Andreas Neumann verfasste Gutachten über "Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration" veröffentlicht, das IRNIK im Auftrag des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. erstattet hat. Das Gutachten untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Spielräume des Gesetzgebers, um durch Ergänzungen des TKG eine wettbewerbskonforme Migration von den Kupfernetzen auf neue Glasfaserinfrastrukturen zu fördern.
https://lnkd.in/eYCgk2tj
Lieber Andreas Neumann, lieber breko,
ein Gesetzesvorschlag, der die Zugangsnachfrager auf dem Telekom Kupfer-Netz zwingt, in ein Monopol eines alternativen Ausbauers zu migrieren, sollte bitte die Interessen des Zugangsnachfragers berücksichtigen. Die bundesweiten Zugangsnachfrager sorgen für den Wettbewerb beim Endkunden, der zwischen verschiedenen Angeboten wählen kann – bislang lehnt der breko meines Wissens nachfragegerechte Zugangsleistungen ab, die dem Nachfrager eine größere technische Innovation und Wertschöpfung erlauben, also insbesondere Zugänge zur passiven Infrastruktur wie Glasfaser-TAL. Lasst uns gemeinsam für bessere Zugansgbedingungen einsetzen, dann klappt die Migration auch freiwillig.
Danke für das sehr wichtige Gutachten, Andreas Neumann. Die Gestaltung eines wettbewerbskonformen Rahmens für den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze ist für den weiteren Glasfaserausbau von großer Bedeutung. Darüber hinaus, ist es auch aus ökologischer Sicht sinnvoll die Kupfernetze sukzessive abzuschalten.
Lieber Andreas Neumann, lieber breko,
ein Gesetzesvorschlag, der die Zugangsnachfrager auf dem Telekom Kupfer-Netz zwingt, in ein Monopol eines alternativen Ausbauers zu migrieren, sollte bitte die Interessen des Zugangsnachfragers berücksichtigen. Die bundesweiten Zugangsnachfrager sorgen für den Wettbewerb beim Endkunden, der zwischen verschiedenen Angeboten wählen kann – bislang lehnt der breko meines Wissens nachfragegerechte Zugangsleistungen ab, die dem Nachfrager eine größere technische Innovation und Wertschöpfung erlauben, also insbesondere Zugänge zur passiven Infrastruktur wie Glasfaser-TAL Zugang für den Privatkundenmarkt. breko setzt sich allein für ein Bitstromangebot ein. Ebenso lehnt der breko meines Wissens einen Schiedsrichter ab, wenn der Nachfrager mit dem alternativen Netzbetreiber sich nicht über die technischen oder kommerziellen Bedingungen einig wird. Länder mit hohem Glasfaseranteil und die dortigen Anbieter bieten dem Nachfrager fairen Zugang an – bspw. das 4 Faser Modell in der Schweiz oder das IRU-Modell in Frankreich, bei dem das Anschlussnetz im gemeinsamen Eigentum gebaut wird. In Deutschland ist hingegen der Preis für den Zugang der alles entscheidende Baustein in den Verhandlungen, den bislang der Anbieter mehr oder weniger allein bestimmen kann. BNetzA schreibt zu Recht: „Der Wettbewerb durch alternative Anschlussnetze ist um so nachhaltiger, je größer die Wertschöpfung des einzelnen Netzbetreibers ist. Diese ist beim Zugang zu baulichen Anlagen erheblich höher als bei den Bitstrom- oder Resale-Angeboten“, BK3-22/005, s. 21. In Deutschland bietet Deutsche Telekom bislang nur Bitstrom als Zugang an, ebenso die meisten alternative Netzbetreiber. Lieber breko, lasst uns hier für Wettbewerbsbedingungen für Zugangsnachfrager kämpfen, dann werden Zugangsnachfrager freiwillig vom Kupfernetz auf alternative Glasfaserinfrastrukturen wechseln – dann braucht es keine Gesetze für eine Zwangsmigration von einem Monopol auf ein anderes Monopol. 1&1 und DNS machen hierfür in Deutschland mit dem Piloten im Gigabitforum der BNetzA den Anfang, mit Unterstützung der BNetzA und des wik – der erste Pilot für eine Kupfer Glas Migration, bei dem der alternative Anbieter dem Zugangsnachfrager eine Glasfaser-TAL und damit eine höhere Wertschöpfung sowie wesentlich höhere Innovationmöglichkeit anbietet.
Heute wurde das von Andreas Neumann verfasste Gutachten über "Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration" veröffentlicht, das IRNIK im Auftrag des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. erstattet hat. Das Gutachten untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Spielräume des Gesetzgebers, um durch Ergänzungen des TKG eine wettbewerbskonforme Migration von den Kupfernetzen auf neue Glasfaserinfrastrukturen zu fördern.
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In der aktuellen MMR finden Sie diesmal eine Beilage von Dr. Raimund Schütz zum Thema Telekommunikationsrechtliche Marktregulierung.
Unser Autor fragt darin, wie es sein kann, dass sich bald 30 Jahre nach Abschaffung der TK-Monopole Anwälte und Richter immer noch mit der Frage beschäftigen müssen, ob Unternehmen im Wettbewerb mit insb. der Telekom, bei der Ausgestaltung des Regulierungsrahmens für die TK-Märkte, beim Setzen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen für ihre Unternehmen, überhaupt eigene Rechte haben, solche Rechte in Regulierungsverfahren bei der BNetzA einbringen können, die BNetzA diese Rechte berücksichtigen muss und schließlich die Wettbewerber ihre Rechte auch in gerichtlichen Verfahren geltend machen können?
Zur Beilage: https://lnkd.in/dNfUdDTV
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In der letzten Ausgabe der ecolex habe ich für die österreichische Rechtswissenschaft und Praxis drei Aspekte der Schweizer Revision der ZPO, die mit Januar 2025 in Kraft treten wird, erläutert.
Aktuelle Gesetzgebungsprojekte, wie das kürzlich kundgemachte Justizstandort-Stärkungsgesetz, boten zudem Anlass für eine Ausdehnung des Blicks auf parallele Entwicklungen am deutschen Justizstandort.
Der Beitrag kann in der RDB abgerufen werden: https://lnkd.in/diFtumDh.
Herzlichen Glückwunsch 💐 , liebe Dr. Daniela Brönstrup, zur neuen Position als Vize-Präsidentin der Bundesnetzagentur! Wir freuen uns sehr, dass wir Sie als neue Ansprechpartnerin für Regulierungsfragen gewinnen.
In Sachen TK-Regulierung liegen in den nächsten Monaten und Jahren wichtige Entscheidungen vor uns, die maßgeblich über die künftige Gestaltung des deutschen TK-Marktes entscheiden werden. Was treibt unsere Mitgliedsunternehmen um? An erster Stelle steht die Frage, wie ein künftiger Regulierungsrahmen den Glasfaserausbau befördern kann.
👉 Was wir aus Brüssel hören, stimmt leider wenig zuversichtlich. Ein Fokus auf nationale Champions und die Deregulierung der Telekom – wie von der EU-Kommission in ihrem Weißbuch zur Zukunft der Netze skizziert – sind aus unserer Sicht klar der falsche Weg für den Wettbewerb in Deutschland.
👉 Von größter strategischer Bedeutung ist die Frage, ob und wie wir eine wettbewerbsneutrale Abschaltung der alten Kupfernetze der Telekom hinbekommen. Hier müssen die Wettbewerber eingebunden werden – wir setzen dabei auf die Bundesnetzagentur als Plattform für die Diskussion der nächsten Schritte.
👉 Und schließlich wünschen wir uns mehr Einsatz von Politik und Regulierung in Sachen Doppelausbau durch die Telekom. Nach wie vor erreichen uns Klagen von Unternehmen, deren neue Glasfasernetze von der Telekom überbaut werden. Der Zwischenbericht der Monitoringstelle wurde im April endlich veröffentlicht – wie geht es jetzt weiter?
Es gibt also viel zu tun. Packen wir es gemeinsam an! Gutes Gelingen und auf gute Zusammenarbeit! 🤝
Entwurf zum TK - NABeG und kein Ende:
Wir schreiben das Jahr 1899 (!). Das Telegraphenwegegesetz wird verabschiedet. Es sollte bis in die 1990er - Jahre in Kraft bleiben. In § 7 ist einiges zur Planaufstellung geregelt, in § 8 eine Genehmigungsfiktion, die nach 28 Tagen eintritt - gewissermaßen mit eingebautem "überragenden öffentlichen Interesse". In großem Umfang hat zuletzt wohl die Telekom in der ersten Hälfte der 1990er - Jahre im Rahmen von Turn-Key-Vorhaben zum Austausch maroder Infrastrukturen durch Glasfasernetze in den damals noch neuen Bundesländern profitiert.
Ob der der Diskussionsstand zum TKNABeG im Vergleich zu 1899 fortschrittlich erscheint, mag jeder für sich beurteilen.
M.a.W.: Was meint ihr dazu?
Unternehmen können durch gesetzliche Barrieren langfristige Marktdominanz erreichen
Monopolstrategien bieten Unternehmen die Fähigkeit, Marktdominanz zu erlangen und langfristige #Gewinne zu sichern. Für #Anleger bedeutet dies wiederum eine solide Möglichkeit, Marktunsicherheiten zu überstehen und von langfristigen Wachstumschancen zu profitieren. In unserem letzten Webinar haben wir die erste von sieben solcher Strategien beleuchtet, die Strategie der juristischen Hürden.
Seine Marktposition mittels juristischer Hürden abzusichern, kann dabei auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Für alle, die an unserem #Webinar letzte Woche nicht teilnehmen konnten, hier eine kurze Zusammenfassung:
📄 𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐛𝐚𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧:
Exklusive Verträge mit Lieferanten oder Kunden sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Mitarbeitern verhindern Konkurrenz.
Exklusive Lieferverträge bieten beispielsweise Unternehmen die Möglichkeit, sich den Zugang zu knappen oder besonders hochwertigen Rohstoffen zu sichern und dadurch ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
🏞️ 𝐁𝐞𝐬𝐢𝐭𝐳:
Besitz von Land oder Immobilien mit wertvollen Rohstoffen verschafft Unternehmen einen exklusiven Zugang zu diesen Ressourcen.
Das Unternehmen Eckert & Ziegler SE besitzt seltenes Radium, das für die Produktion ihrer radioaktiven Isotope zur gezielten Behandlung von Krebs notwendig ist.
🏛️ 𝐁𝐞𝐯𝐨𝐫𝐳𝐮𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐥𝐞𝐠𝐚𝐥𝐞 𝐌𝐨𝐧𝐨𝐩𝐨𝐥𝐞:
Staatlich unterstützte #Monopole und bevorzugte Behandlung durch politische Maßnahmen sichern Unternehmen eine dominante Marktstellung.
So gleichen beispielsweise Wasserwerke einem Monopol in der Wasserversorgung in ihren Regionen.
📜 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐳𝐮𝐠𝐞𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐞:
Lizenzen und Konzessionen gewähren Unternehmen exklusive, gesetzlich geschützte Rechte.
secunet Security Networks AG hat beispielsweise spezielle Zertifizierungen, die es ihnen ermöglichen, IT-Sicherheitslösungen für hochsensible staatliche Einrichtungen bereitzustellen.
🧠 𝐒𝐩𝐞𝐳𝐢𝐞𝐥𝐥𝐞𝐬 𝐊𝐧𝐨𝐰-𝐡𝐨𝐰 𝐮𝐧𝐝 𝐭𝐞𝐜𝐡𝐧𝐨𝐥𝐨𝐠𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐏𝐚𝐭𝐞𝐧𝐭𝐞:
Ein umfangreiches #Portfolio an Patenten verschafft Unternehmen einen technologischen Vorsprung und schränkt den Wettbewerb ein.
Ein Beispiel hierfür ist der Produzent für Hochleistungsventile VAT GROUP, welcher über zahlreiche Patente verfügt, die ihre technologischen Entwicklungen in der Halbleiterproduktion schützen.
Eine ausführlichere Erklärung von #Fonds-Advisor und Geschäftsführer von Alpha Star, Felix Gode, über die verschiedenen Wege, eine monopolartige Stellung durch die Nutzung juristischer Hürden aufzubauen, und was dies für ein #Investment bedeutet, in unserem Webinar:
https://lnkd.in/dHe4hh_X
Im aktuellen Heft der Netzwirtschaften und Recht (N&R) kommentiert Andreas Neumann den Eilbeschluss des VG Köln vom 1. März 2024 (Az. 21 L 2013/22). Mit diesem Beschluss hat das Gericht den Antrag abgelehnt, die Regulierungsverfügung auf dem Markt für den lokalen Zugang zum Teilnehmeranschluss außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Zugang zu baulichen Anlagen zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (#Glasfaser) betrifft. Die Anmerkung analysiert die zentralen Aussagen der Entscheidung und skizziert mögliche Handlungsoptionen mit Blick auf das Hauptsacheverfahren, für das der Eilbeschluss ein Vorlageverfahren an den EuGH angekündigt hat. #Telekommunikationsrecht#Kabelkanalanlagenhttps://lnkd.in/dKKXeidq
Währenddem Geldwerte buchstäblich abstürzen, überdauert Gold Jahrtausende und der Wert vervielfacht sich kontinuierlich!
Warum nicht einmal über ein Edelmetallkonto nachdenken?
Und sich darüber informieren?
#finanzen#vm international ag#autonomes Vermögensmanagement
oder PN +41 (0) 76 4133 019
Ablenkungsprogramm: EM-Testspiele mit anschließender EM, Mannheim, Sylt, Europawahl, etc.
contra
Programm: Neuer WHO-Pandemievertrag, verschleierter Staatsbankrott, Aufkündigung 2+4 Vertrag, weltweiter Währungskollaps, etc.
Rette dein Geld: www.vmi-em.com#Vermögensschutz#VMI#Existenzschutz
Der VATM ist der Branchenverband für Dienste. Bereits zu Gründung des VATM war die Mehrwertdienste-Sparte fester Bestandteil des Verbandes und namensgebend. Für die Dienste haben wir seit dieser Zeit viel erreicht, sowohl im Dialog und auf dem Verhandlungsweg mit Deutsche Telekom wie zuletzt bei den Themen Offline-Billing und Call-by-Call, aber auch über den Schiedsrichter Bundesnetzagentur oder die Verwaltungsgerichte. Jetzt gilt es den Blick auf die Zukunft der innovativen Dienste zu werfen. Dienste auf Grundlage künstlicher Intelligenz, Automatisierung von Sprachkommunikation über #voicebots, Assistenz- und Analyse-Applikationen sind der nächste Schritt für Kundenzufriedenheit und Optimierung. Konsequent wird der VATM sich zu den Themen Künstliche Intelligenz und Nutzung von Daten einbringen. Themen wie der AI Act aus Brüssel werden daher zukünftig noch enger begleitet. Der VATM wird in Brüssel und Berlin und zunehmend auch bei der Bundesnetzagentur zu diesen Themen präsent sein und das Wettbewerberthema dort stärker in die Debatten einbauen. Für die Zukunftsfähigkeit innovativer Dienste made in Germany. VATMdtms GmbH#wettbewerbverbindet#innovation#dienste
OXG Glasfaser GmbH, Joint Venture of Vodafone & Altice
Die jährliche Mitgliederversammlung des VATM ist eine gute Gelegenheit, sich über Entwicklungen in der Branche und die Entwicklung des Verbands auszutauschen.
Ich freue mich, heute OXG Glasfaser GmbH als Mitgliedsunternehmen dabei zu vertreten.
#Wettbewerbverbindet
🛜 Der Vogtlandkreis hat gestern einen Förderbescheid für den Ausbau des Glasfasernetzes über insgesamt 200 Millionen Euro erhalten. Der Freistaat Sachsen steuert hierfür 80 Millionen Euro bei. Zuvor hatte sich der Kreis erfolgreich beim Bund beworben, der 120 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
💬 Das sind richtig gute Nachrichten für unsere Wirtschaft, Dienstleister und Privathaushalte im Vogtland! Mit der gemeinsamen Förderung von Bund und Land ermöglichen wir den flächendeckenden Breitbandausbau im ländlichen Raum - was existentiell für Bürger, Wirtschaft und die weitere Entwicklung unserer Heimat ist.”
👉🏻 Hintergrund: Seit 2013 hat der Freistaat Sachsen eine eigene Förderrichtlinie des Landes zur Breitbandförderung – die Digitale Offensive Sachsen DiOS – auf den Weg gebracht. Seit 2016 werden Mittel des Bundes über die RL DiOS kofinanziert und somit die Wirkung der eingesetzten sächsischen Steuermittel vervielfacht.
🔗 Quelle und weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: https://lnkd.in/eReBznpP
Lieber Andreas Neumann, lieber breko, ein Gesetzesvorschlag, der die Zugangsnachfrager auf dem Telekom Kupfer-Netz zwingt, in ein Monopol eines alternativen Ausbauers zu migrieren, sollte bitte die Interessen des Zugangsnachfragers berücksichtigen. Die bundesweiten Zugangsnachfrager sorgen für den Wettbewerb beim Endkunden, der zwischen verschiedenen Angeboten wählen kann – bislang lehnt der breko meines Wissens nachfragegerechte Zugangsleistungen ab, die dem Nachfrager eine größere technische Innovation und Wertschöpfung erlauben, also insbesondere Zugänge zur passiven Infrastruktur wie Glasfaser-TAL. Lasst uns gemeinsam für bessere Zugansgbedingungen einsetzen, dann klappt die Migration auch freiwillig.