Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zur weiteren steuerlichen Entlastung der Bürger auf den Weg gebracht. 📑⚖ Inhaltlich beschäftigt sich der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes mit geplanten Entlastungen für 2025 und 2026. Themen sind dabei u.a. ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, geänderte Abschreibungsregelungen und Anpassungen im Steuertarif. Auch die Abschaffung der Steuerklassen III und V wird diskutiert. Welche dieser Vorhaben schlussendlich tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Mehr Einzelheiten zu den aufgelisteten Punkten finden Sie im Artikel: ▶️ https://lnkd.in/dEk-wn9i #ETL #Steuern #Entlastungen #Bundesregierung #Kindergeld #Grundfreibetrag
Beitrag von ETL-Gruppe
Relevantere Beiträge
-
📢 Die Bundesregierung plant eine Senkung der Einkommensteuer, rückwirkend ab 2024! Der Grundfreibetrag soll an das gestiegene Existenzminimum angepasst werden, wodurch ihr weniger Steuern zahlen müsst. Auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden erhöht, um Familien finanziell zu entlasten. 💰👶 Die Eckpunkte im Tarifverlauf werden ebenfalls angepasst, jedoch bleibt die Grenze für die Reichensteuer bei 277.826 Euro (für Ehepartner: 555.652 Euro) unverändert. Zusätzlich sollen die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden. 📊 #Steuern #Finanzen #Steuerreform #Familienfreundlich #Solidaritätszuschlag
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die Bundesregierung hat eine umfassende Steuerreform beschlossen, die viele Menschen entlasten dürfte. Von höheren Freibeträgen über mehr Kindergeld bis hin zu weniger Steuerklassen – es ändert sich einiges. 💰 Für ZEIT ONLINE habe ich zusammen mit meiner Kollegin Marilena Piesker alle wichtigen Fragen beantwortet. ☑️ #steuer #freibeträge #finanzen #bundesregierung
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📣 Wichtige steuerliche Änderungen für 2024 und darüber hinaus! Das BMF hat den Entwurf für ein Zweites Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Einige der wichtigen Punkte sind: 👉 Faktorverfahren statt der Steuerklassen 3 und 5 ab dem 1.1.2030 👉 Erhöhung des Grundfreibetrags der Lohn- und Einkommensteuer ab Januar 2025 👉 Die Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag können sich noch ändern 👉 Erhöhung des Kindergelds ab dem 1.1.2025 👉 Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. ❓ : Was bedeutet das für Sie und Ihre Finanzen? ❗️ : Es ist wichtig, über die anstehenden Änderungen Bescheid zu wissen, um Ihre finanzielle Planung effektiv zu gestalten. Wir bei #MissionVermoegensaufbau stehen bereit, um Sie durch diese Änderungen zu leiten & sicherzustellen, dass Sie auf dem richtigen finanziellen Weg sind! #Steueränderung #Finanzplanung
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die Februar-Ausgabe unseres #Steuernewsletters (#pohlundpartner) ist online; u.a. mit folgenden Themen: Viel Freude beim Lesen...... Für alle #Steuerpflichtigen: - Personengesellschaften mit Grundbesitz 🏢 : Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt - Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden - Grundsteuerbewertung: Neue Vorschriften erneut verfassungswidrig? - Schulgeld 🏫 : Beitrag an Schulförderverein kann zum Sonderausgabenabzug berechtigen - Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld Für #Arbeitnehmer*innen: - Ab 2024 profitieren mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage - Neue Umzugskostenpauschale 🚚 ab 01.03.2024 Für #GmbH-Geschäftsführer*innen: - Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 02.04.2024 Für #Vermieter*innen: - Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau: Neuregelungen erstmals in der Steuererklärung 2023 Für #Arbeitgeber*innen: - Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung https://lnkd.in/eMuakAKH https://lnkd.in/eN5BWbyS
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Indexierung der Zuverdienstgrenze für Familien- und und Studienbeihilfe auf den Weg gebracht Wie heute bekannt gegeben wurde, wird die Zuverdienstgrenze für die beiden Beihilfen ebenso künftig einer jährlichen Valorisierung unterliegen. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Die aktuelle jährliche Grenze von 15.000 Euro brutto gilt seit 2020 und betrug davor 10.000 Euro. https://lnkd.in/dghhyCyz #sozialrecht #steuern #taxes
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Für alle Steuerpflichtigen – Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld – Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden – Grundsteuerbewertung: Neue Vorschriften erneut verfassungswidrig? – Grundsteuerbewertung: Neue Vorschriften erneut verfassungswidrig? – Schulgeld: Beitrag an Schulförderverein kann zum Sonderausgabenabzug berechtigen Für Vermieter – Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau: Neuregelungen erstmals in der Steuererklärung 2023 Für GmbH-Geschäftsführer – Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 2.4.2024 Für Arbeitgeber – Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Für Arbeitnehmer – Ab 2024 profitieren mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage Neue Umzugskostenpauschalen ab 1.3.2024 Alle Informationen finden Sie hier: https://lnkd.in/dX8r5qF8
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📶 Alle Steuerzahler 📶 𝗔𝗯𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁: 𝗘𝗿𝗵ö𝗵𝘂𝗻𝗴 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗙𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝘁𝗿ä𝗴𝗲 𝗳ü𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Arbeitende Mitte stärken - Steuerbelastung senken" (BT-Drs. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages am 25.04.2024, wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/11061) vorgelegt. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben, das Kindergeld für 2024 entsprechend zu erhöhen und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. Nachdem das Bürgergeld zum 01.01.2024 um rund zwölf Prozent erhöht worden sei, sei es wichtig, nun auch ein deutliches Signal für Leistung zu setzen, heißt es zur Begründung. Arbeit müsse sich lohnen, Beschäftigung attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Die Fraktion zeigt sich überrascht, dass das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag um nur acht Prozent und den Kinderfreibetrag um knapp zehn Prozent anheben wolle, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Untergrenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum bilde und nicht unterschritten werden dürfe. Deutscher Bundestag, PM vom 24.04.2024 𝘉𝘪𝘵𝘵𝘦 𝘩𝘢𝘣𝘦𝘯 𝘚𝘪𝘦 𝘝𝘦𝘳𝘴𝘵ä𝘯𝘥𝘯𝘪𝘴 𝘥𝘢𝘧ü𝘳, 𝘥𝘢𝘴𝘴 𝘸𝘪𝘳 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘎𝘦𝘸ä𝘩𝘳𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘧ü𝘳 𝘥𝘪𝘦 𝘙𝘪𝘤𝘩𝘵𝘪𝘨𝘬𝘦𝘪𝘵 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘈𝘬𝘵𝘶𝘢𝘭𝘪𝘵ä𝘵 𝘥𝘦𝘳 𝘩𝘪𝘦𝘳 𝘸𝘪𝘦𝘥𝘦𝘳𝘨𝘦𝘨𝘦𝘣𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘐𝘯𝘧𝘰𝘳𝘮𝘢𝘵𝘪𝘰𝘯𝘦𝘯 ü𝘣𝘦𝘳𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘯. 𝘉𝘦𝘪 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘮 𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵𝘴- 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘚𝘵𝘦𝘶𝘦𝘳𝘱𝘳𝘰𝘣𝘭𝘦𝘮 𝘷𝘦𝘳𝘦𝘪𝘯𝘣𝘢𝘳𝘦𝘯 𝘚𝘪𝘦 𝘨𝘦𝘳𝘯𝘦 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘛𝘦𝘳𝘮𝘪𝘯 𝘪𝘯 𝘶𝘯𝘴𝘦𝘳𝘦𝘳 𝘒𝘢𝘯𝘻𝘭𝘦𝘪. #weissundkäss #steuernundberaten #steuerberater #buchhalter #wirtschaftsprüfer #medien #AlleSteuerzahler Rüdiger Käss Alexander Weiss
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die Höhe des Existenzminimums ist zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen als prognostiziert.📈 Daher sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend erhöht werden. ▶ Auf welche Beträge Grund- und Kinderfreibetrag laut Entwurf angehoben werden sollen, lesen Sie hier: https://lnkd.in/d9FrRWFn Hintergrund: Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Auf dieser Grundlage wird überprüft, ob der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angepasst werden müssen.📑💰 Im Gesetzentwurf ist ebenfalls vorgesehen, dass die lohnsteuerliche Berücksichtigung der weiteren steuerlichen Entlastung für 2024 in der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 erfolgt. #ETL #Steuern #Grundfreibetrag #Kinderfreibetrag #Steuerrecht #Finanzen
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Hier nur persönliche Ansichten des Abgeordneten. Terminanfragen bitte über das Büro. /TT = Team Toncar
Als Freie Demokraten und als Bundesministerium der Finanzen stehen wir entschieden für die Bekämpfung der kalten Progression. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine Anpassung der #Einkommensteuer an die Preisentwicklung unerlässlich ist, um den Bürgern eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten. Das entspricht einem respektvollen Umgang mit den Steuerzahlern und der Anerkennung der Leistung aller #Steuerzahler. Daher streben wir an, den Grundfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Darüber hinaus werden auch für 2025 und 2026 Veränderungen bei der Einkommensteuer unausweichlich sein.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
3.081 Follower:innen