Beitrag von Franz-Josef Schillo

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Bundesweit tätiger Strafverteidiger und Unternehmensverteidiger, Lehrbeauftragter

Die erfolgreiche PR-Coup und die damit bereits begonnene Lobbyarbeit von Frau Brorhilker gebieten folgende Klarstellungen: 1. Hanno Berger ist empfindlich verurteilt worden, ebenso hohe Bankmitarbeiter. 2. Unternehmen und Großkanzleien lassen ihre Führungskräfte und Mitarbeiter i.D.R. fallen, sobald gegen diese ernsthaft ermittelt wird. 3. Die Ermittler haben in Steuerstrafverfahren ein generelles Übergewicht, insbesondere durch weitreichende Durchsuchungsmöglichkeiten, Einfrieren von Vermögen, U-Haft, die zunehmende Pressearbeit der Ermittlungsbehörden und/oder die Kombination des Steuerstrafverfahrens mit einem parallelen steuerrechtlichen Vorgehen. 4. Insbesondere mittelständische Unternehmen, KMU, Handwerksbetriebe und Freiberufler sind den Steuerermittlern und der Finanzverwaltung weit unterlegen. 5. Die SteuFa und die BP arbeiten zunehmend vor/in/zu Betriebsprüfungen sehr geschickt und kreativ miteinander, um unter dem Druck strafrechtlicher Vorwürfe steuerliche Mehrerlöse zu erzielen. 6. Gleiches gilt für die Eröffnung steuerlich abgeschlossener Vorgänge aufgrund angeblicher Steuerstraftaten. 7. Und die Bundesrepublik ist gegen Steuerstraftaten nicht so wehrlos, wie bereits die Presseerklärung der EPPO vom 29.02.2024 zum cluster Midas der Staatsanwaltschaften der EPPO in München und Köln zeigt.

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