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Strategic, practical and economically realistic advice for employers / HR-Law

𝐀𝐛𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐅𝐫𝐞𝐞𝐥𝐚𝐧𝐜𝐞𝐫-𝐏𝐢𝐥𝐨𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐚𝐬 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐬𝐨𝐳𝐢𝐚𝐥𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭? – 𝐔𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥 𝐯𝐨𝐦 23. 𝐀𝐩𝐫𝐢𝐥 2024 (𝐁 12 𝐁𝐀 9/22 𝐑)   Das BSG hat mit der Luftfahrtbranche eine weitere Branche erschüttert und vor schwierige Fragen gestellt. ➡ Mit Urteil vom 23. April 2024 (Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor) hat das BSG entschieden, dass ein Pilot, der kein eigenes Flugzeug hat, grundsätzlich seine Tätigkeiten nicht im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit für den Auftraggeber erbringen kann. ➡In dem Fall ging es um ein Unternehmen, welches Personal zu einem Produktionsstandort des eigenen Betriebes mittels Spielzeug beförderte. Der Pilot über sporadisch als Freelancer tätig. Das Bundessozialgericht stellte eine abhängige Beschäftigung für die jeweiligen Tätigkeitszeiten fest. Was bedeutet das für die Praxis ❓ ➡Ein Einsatz von Freelancer-Piloten ist voraussichtlich – hier muss man die Entscheidungsgründe abwarten – nicht mehr rechtlicher möglich. Diese Option ist also faktisch abgeschafft. ➡Dies hat weitreichende Folgen für die Branche, da insbesondere Flugschulen die fliegerische Grundausbildung mit Freelancern bestritten haben, die hauptberuflich, bspw. bei einer Fluggesellschaft angestellt sind. Eine Abwanderung von Flugschulen/Flugschülern ins Ausland ist eine quasi notwendige Konsequenz, die durch die Entscheidung bedingt ist.   Meine Bewertung ❗ Die vollständige Bewertung muss der Veröffentlichung der Entscheidung vorbehalten bleiben. Folgendes lässt sich allerdings bereits jetzt festhalten: ➡Es zeigt sich eine bedenkliche Entwicklung der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung. Nach Entscheidungen zu Honorarärzten/Honorarpflegern und anderen Berufsgruppen wird eine selbständige Beschäftigung in weiteren Branchen „faktisch verboten“, indem unkalkulierbare Risiken geschaffen werden. Das Kalkül dahinter ist offensichtlich: Denn viele Sozialversicherungszweige haben durch explodierende Ausgaben existenzielle Probleme. ➡ Es sollte kritisch hinterfragt werden, wenn sich das BSG zum „Quasi-Gesetzgeber“ aufschwingt, ohne eine Folgenabwägung zu treffen, die dem Gesetzgeber obliegen würde. Es mag bezweifelt werden, ob das BSG vollständig abgewogen hat, dass faktisch kein Pilot ein eigenes Flugzeug besitzt. Ob man lediglich hieran die Übernahme von wirtschaftlich Risiken und mithin eine Abhängigkeit festmachen will, erscheint darüber hinaus fraglich. Meine kritische Einordnung und die Auswirkungen für die Branche durfte ich im Juli-Heft des aerokurier vorstellen. Vielen Dank für diese Möglichkeit Andreas Mundsinger German Business Aviation Association e. V. (GBAA) Peter Gatz Steffen Merz Fragen rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Business Aviation können Sie nicht nur an mich richten, sondern auch meine Kollegen Richard Prechtel und Sebastian König. #freelancer #pilot #businessaviation

Volker Stück

Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung bei BWI GmbH

3 Monate

Fazit: Zum Busfahrer gehört nach Rspr. der eigene Bus, zum Piloten das eigene Flugzeug und zum Reitlehrer das eigene Pferd & Zubehör (LSG Hessen, 02.05.2024 - L 1 BA 22/23), zum Fitness Trainer das eigene Studio (LSG Bayern, 18.08.2023 - L 7 BA 72/23 B ER).

Mindestens im Bereich Vertretungsärzte/Poolärzte scheint das Problem nun endlich auf politischer Ebene angekommen und erkannt worden zu sein; auch hier und insgesamt sollten die rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen der bedenklichen Entwicklung an den richtigen Stellen positioniert werden... ist Ihnen ggf. etwaiges Anliegen oder Verfahren seitens Interessenvertretungen z.B. auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite bekannt? Herzlichen Dank

Axel Klegien

Managing Director Aerowest Aviation Services GmbH

2 Monate

Da hat sich das BSG vermutlich an der Logistikbrance orientiert. Dort ist/war Scheinselbstständigkeit jahrelang ein Thema: wenn ein Unternehmer (selbst mit eigenem LKW) exklusiv für eine Spedition fährt, galt dieser nicht als zwingend selbstständig. Bei Freelance-Piloten ist die Sachlage aber meistens eine ganz andere. Viele sind "im richtigen Leben" Ärzte, Anwälte, Angestellte, in anderen Bereichen Selbstständig etc und die Pilotenbeschäftigung dient in solchen Fällen oft einfach als Zubrot. Insofern geht das Urteil in vielen Fällen am wirklichen Leben vorbei.

Dr. Alexander Bissels

Vollblut-Arbeitsrechtler und arbeitsrechtlicher Problemlöser

3 Monate

Zumal das BSG in einer älteren Entscheidung zu Piloten noch komplett anders entschieden und sich jetzt komplett gedreht hat - ein Trauerspiel!

RA Robert Gollwitzer

𝗦𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 / (𝘃𝗲𝗿𝗱𝗲𝗰𝗸𝘁𝗲) 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿𝘂̈𝗯𝗲𝗿𝗹𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗘𝘅𝗽𝗲𝗿𝘁𝗶𝘀𝗲. Ich berate Sie gerne, wie Sie Risiken vermeiden.

2 Monate

Dr. Anton Barrein Der Pilot mit eigenem Flugzeug ist als Idealbild des BSG wahrscheinlich genauso häufig anzutreffen, wie der Selbständige mit eigenem unternehmerischem Risiko. Wenn man da die immer höheren Hürden des BSG anlegt, bleibt auch keiner übrig.

Steffen Merz

Head of Flight Department - Managing Director - Captain Falcon 7(8)X - C-560XLseries - Falcon50/900 // Lieutenant Colonel retired // Note: "Opinions / views are my own"

3 Monate

Abwarten, wie gesagt!

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