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14. Sanktionspaket und No-Russia-Clause Das 14. Sanktionspaket wurde am vergangenen Montag von der EU verabschiedet. Gebracht hat es nicht wie befürchtet die Ausweitung der No-Russia-Clause, dass Muttergesellschaften ihre Töchter im Ausland zur Vereinbarung der No-Russia-Clause verpflichten müssen. Stattdessen soll nach besten Kräften sichergestellt werden, dass Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die den Zielen der Sanktionen zuwiderlaufen. Erweitert wurde die No-Russia-Clause um Lizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie der Gewährung von Zugangs- oder Weiterverwendungsrechten an Material oder Informationen. Außerdem wurden einige Waren wie z.B. Drehmaschinen in Anhang XL neu hinzugefügt.    Weitere Informationen zur No-Russia-Clause finden Sie unter dem Link im ersten Kommentar dieses Beitrags. 👉 Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK Rhein-Neckar für die Märkte Russland und Zentralasien: Anastasia Stykow 👉 Folgen Sie uns jetzt und aktivieren Sie die Benachrichtigungen in unserem Profil, 🔔 damit Sie keine Neuigkeiten und Informationen mehr verpassen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! #sanktionspaket #sanktionen #norussiaclause

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