Lieber klagen als demonstrieren Mittlerweile ist es für Kämpfer der guten Sache deutlich effizienter, gegen missliebige Unternehmen vor Gericht zu klagen als auf der Straße zu demonstrieren. Der Gesetzgeber hat mit der #Abhilfeklage eine wunderbare Grundlage dafür geschaffen. Wer die Interessen von 50 potenziell Betroffenen hinter sich versammelt, kann eine Klage anstrengen - zum Beispiel wegen #ESG-Washing, also wenn mehr Nachhaltigkeit vorgegaukelt wird als tatsächlich vorhanden ist. Diese unliebsame Situation kann durch die neuen Transparenzanforderungen deutlich schneller wahr werden als es den Unternehmen lieb sein kann. Denn das #Reporting von ESG-Kennzahlen führt zu einer Vergleichbarkeit von Unternehmen, zum Beispiel in ihrer Branche. Wer sich beispielsweise mit vorbildlichem Engagement in der CO2-Reduzierung brüstet, aber mehr CO2 ausstößt als der direkte Wettbewerb, könnte in Kürze vor Gericht geladen werden. Es ist also klug, sich in der Kommunikation und im Reporting dieses Risikos bewusst zu sein und mögliche Klippen frühzeitig zu umschiffen. Welche Risiken bestehen und wie sie sich lösen lassen, zeigen Michael Neumann und ich in unserem jüngsten Buch "ESG-Reporting in der Unternehmenskommunikation", das auch auf Englisch für den internationalen Markt verfügbar ist.
Beitrag von Jörg Forthmann
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Nun wird's ernst mit der #Nachhaltigkeitskommunikation! Vorstände müssen den Bilanzeid auch für die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht leisten Man könnte mit einem kurzen Schulterzucken quittieren, was die Finanzabteilung neuerdings vom Vorstand fordert: Der Bilanzeid muss auch für die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht geleistet werden. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Topmanagement gerät in die Haftung für falsche oder irreführende Nachhaltigkeitskommunikation. Wie scharf dieses Schwert ist, ist noch nicht klar, weil sich dieses Haftungsrisiko erst breit macht - und auf Klagen von NGOs wie der Deutschen Umwelthilfe wartet (Achtung, das war Ironie). Für Kommunikatorinnen und Kommunikatoren heißt das allerdings, dass sie künftig ähnlich reglementiert sind wie die Kollegen aus der Investor Relations-Abteilung. Wer mehr darüber erfahren möchte, dem empfehle ich gerne das jüngste Buch von Michael Neumann und mir: #ESG-#Reporting in der Unternehmenskommunikation. Gibt es übrigens seit Kurzem auch auf Englisch.
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Kaum ein Produkt oder eine Dienstleitung verzichtet mehr auf umweltbezogene Werbeaussagen. Kein Wunder angesichts der Aufmerksamkeit, die das Thema Nachhaltigkeit zurecht erhält. Fast alles ist „nachhaltig“, „klima- „bzw. „umweltneutral“ oder gar „CO2-positiv“. Aber was beinhalten solche Zuschreibungen und wie legen im Streitfall die Gerichte solch unscharfe Aussagen aus? Dies beleuchten Dr. Markus Hecht und Eva-Maria Strobel von Baker McKenzie in ihrem Gastbeitrag. Fazit: Die Luft für Werbetreibende wird dünner, wie die Autoren in der Betrachtung der Rechtsprechung in der Schweiz und Deutschland herausarbeiten. Umweltbezogene Aussagen dürften künftig nur noch auf solchen Produkten auftauchen, die tatsächliche Vorteile für Umwelt und Klima bringen. Das sorgt für Klarheit bei den Verbrauchern und verlangt den Werbetreibenden in Zukunft mehr ab. Den Link zum gesamten Gastbeitrag findet ihr unten im Kommentar. #Nachhaltigkeitskommunikation #Recht
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Ich begrüße dieses Urteil! Der laxe Umgang und das Werben mit „Klimaneutralität“ ist inflationär und schadet am Ende den Firmen, die sich dafür einsetzen, schädliche Treibhausgase erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. wo es geht zu reduzieren. Auf diesem ehrlichen, aber viel steinigeren Weg ist eine „Klimaneutralität“ überhaupt nicht darstellbar und mit diesen Täuschungen haben sich Firmen wie Katjes einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil verschafft, aber damit das Vertrauen der Verbraucher:innen verspielt, was nun wiederum auch die ehrlich agierenden Unternehmen zu spüren bekommen.
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Warum Haltungskommunikation unbedingt auch Haltungsstrategie braucht, erläutert Birand Bingül im aktuellen Artikel auf KOM. Unser fischerAppelt, advisors Geschäftsführer zeigt auf, warum auch hier eine gut durchdachte Strategie so viel wertvoller ist, als ein paar wohlgefeilte Sätze, die gefühlt als politisches Greenwashing rüberkommen und angreifbar machen. Denn: gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Hier geht es zum Artikel: https://lnkd.in/e53Hnwyj
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Note ungenügend für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Der Stimmrechtsberater Ethos bemängelt die Qualität der Nachhaltigkeitsberichte von Schweizer Unternehmen. Er unterstützt schärfere gesetzliche Vorgaben. In der Auswertung der GV-Saison 2024 finden sich aber auch Spuren, dass sich im Aktionariat Gegendruck zur ESG-Bewegung aufbaut. #ethos #gvsaison2024
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In der Lobby brennt noch Licht: Grüne Innovation und Lobbyismus am Beispiel der Produktentwicklung "Green Bag" aus dem Jahr 2014. Die Produktentwicklung "Green Bag" war, zumindest für mich, ein wertvoller "eye opener", dass Lobbyismus eine Art fünfte Gewalt in Politik und Medien ausübt. Im Zuge dessen drängten sich Fragen auf wie z.B.: Wäre ein Hausverbot für Lobbyisten zielführend oder reicht bereits eine Entmystifizierung und/oder eine Selbstreinigung? Oder ist das Thema Lobbyismus am Ende sogar von gestern da wir schon längst unterwandert wurden? ;-) Zumindest die Aussage von Kommunikationswissenschaftler und PR-Experte Prof. Dr. Klaus Kocks lässt dies vermuten: "Natürlich mache ich Lobbying, aber ich würde es nie zugeben." (Aus Artikel: Lobbyismus und Negative Campaigning" von Dez. 2008). Wie auch immer, denn auch aus komplexen und vertrackten Situationen gibt es gangbare und zielführende Wege. Wie die Zielkonflikte der diversen Interessensgruppen aus Politik, Wissenschaft, Lobbyismus, Wirtschaft, Technologie und Innovation am Beispiel «Green Bag» trotzdem relativ reibungsarm aneinander vorbeigekommen sind, verrät der nachfolgende Link: https://lnkd.in/e-m4Efja
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Nachhaltigkeit ist eine zentrale Säule unseres Kerngeschäfts. Zudem gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung, also die Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungen eines Unternehmens, zunehmend an Relevanz. In den vergangenen zwei Jahren haben wir daher eine geeigneten Strategie bzw. Vorgehensweise für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Ruhrverbands erarbeitet. Auf nationaler Ebene hat sich der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) etabliert, der mittlerweile einer der bekanntesten Transparenzstandards in Deutschland ist. Rund 1.400 Unternehmen berichten nach DNK-Standard. Durch stetige Weiterentwicklung bleibt er anschlussfähig an aufkommende nationale und EU-weite Berichtspflichten und stellt berichtende Unternehmen damit zukunftssicher auf. Der Ruhrverband hat nun seine erste DNK-Entsprechenserklärung veröffentlicht und darf offiziell das DNK-Anwender-Signet verwenden. Hier können Sie sich einen entsprechenden Überblick in der DNK-Datenbank verschaffen: https://lnkd.in/e9Dqf_PE
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Für viele überraschend hat der Bundesgerichtshof letzte Woche die Urteile der Vorinstanzen gekippt und legt strenge Maßstäbe an claims mit dem Begriff „klimaneutral“ an. Die Umsetzung des Urteils dürfte für viele Unternehmen einen deutlichen Mehraufwand in der rechtssicheren Gestaltung ihrer Werbung bedeuten. Danke an das Magazin MEEDIA für die Gelegenheit zur Veröffentlichung und Kommentierung dieser praxisrelevanten Entscheidung. Den Link zu gesamten Beitrag findet ihr in den Kommentaren. #klimaneutral # greenclaims # greenwashing
𝐊𝐥𝐚𝐫𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐁𝐆𝐇: 𝐤𝐞𝐢𝐧 „𝐤𝐥𝐢𝐦𝐚𝐧𝐞𝐮𝐭𝐫𝐚𝐥“ 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐞𝐫𝐛𝐮𝐧𝐠 𝐨𝐡𝐧𝐞 𝐍𝐚𝐜𝐡𝐰𝐞𝐢𝐬 Vergangene Woche entschied der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“. Das Urteil war überraschend und eindeutig: Unternehmen dürfen nur dann mit dem Begriff „klimaneutral“ werben, wenn sie in der Werbung erläutern, was dieser Begriff konkret bedeutet. Warum dies für werbetreibende Unternehmen mehr Arbeit bedeutet, erklärt Julia Dr. Schneider in ihrem Gastbeitrag im Magazin MEEDIA. Sie geht dabei auf folgende Punkte ein: 👉 Bei umweltbezogener Werbung ist die Gefahr einer Irreführung besonders groß 👉 Künftige EU-Richtlinie schränkt „klimaneutral“ weiter ein Klicken Sie auf den Link im Kommentarfeld, um den gesamten Beitrag zu lesen. #urteil #bgh #werbung #klimaneutral
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Diese Woche nahmen die Repräsentanten des Europäischen Parlaments den finalen Text der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) an. Damit ist der Weg frei für das europäische Lieferkettengesetz. Die EU-Staaten müssen dem Entwurf noch formell zustimmen, was aber als Formsache gilt. Einige Parteien sahen in dem Richtlinienentwurf eine zu starke Belastung für Unternehmen, andere den großen Gewinn für den Schutz der Menschenrechte. Nach den Diskussionen konnte aber mit den folgenden Entschärfungen eine Einigung erzielt werden: ▪ Reduzierung des Anwendungsbereichs: Der Anwendungsbereich umfasst nun Unternehmen mit 1000 Beschäftigten (statt 500) und einem Umsatz von mindestens 450 Mio. € (statt 150 Mio. €) ▪ Abgestufte Anwendung: Die Anwendung erfolgt stufenweise nach Unternehmensgröße und Umsatz, sodass in den ersten Jahren weniger Unternehmen betroffen sind. ▪ Hochrisikosektor-Ansatz wurde gestrichen: Das Konzept der schrittweisen Einbeziehung von Unternehmen, die die Kriterien für den Anwendungsbereich nicht erfüllen, aber in Hochrisikobranchen tätig sind, wurde aufgegeben. Damit sind weitere Grundlagen für unternehmerische Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene geschaffen.
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„Es reicht uns, wir ignorieren die #CSRD, sollen sie mich doch vor Gericht zerren, dann würde ich gerne ein Plädoyer halten“, so der GF eines mittelständischen Unternehmens (anlässlich eines Akquisegesprächs über die Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD). Die Meinung ist nachvollziehbar und trifft die derzeitige Stimmung: Bürokratie, Regulatorik und eine überbordende Gesetzesflut machen dem deutschen Mittelstand schwer zu schaffen. Dazu kommt eine Legislaturperiode, die an volatiler Förderungspolitik und Umweltvorgaben unerreicht ist. Da ist die CSRD die Kirsche auf der Sahne auf der Torte. Wie jetzt weitermachen? Wir sind mittlerweile im Bereich Krisenkommunikation angelangt. Das kenne ich, den Dialog nur nicht abreißen lassen. Jetzt also positive Signale setzen: „Schauen wir uns einfach mal an, welche Mehrwerte sich aus einem ESG-Reporting für Ihr Unternehmen ergeben": · Der Unternehmenswert steigt nachweislich, · Banken und Investoren knüpfen schon jetzt Kredite und Zinssätze an eine gute ESG-Performance, · Sie arbeiten systematisch Schwachstellen und Risiken aus – was Ihr Unternehmen robuster macht und konkrete Ansätze zur Risikokontrolle ermöglicht. · Weitere Einsparpotentiale, Alleinstellungsmerkmale und Wettbewerbsvorteile werden durch die Perspektive der Nachhaltigkeit gefunden und · viele #Fachkräfte legen mittlerweile großen Wert auf #Nachhaltigkeit im Unternehmen. Reicht noch nicht? Ok, einen habe ich noch: Eine Analyse der Chancen und Risiken, die das Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit hat, ist eine weitere Entwicklungschance: Neue Perspektiven und frische Impulse für die Geschäftsmodelle ergeben sich. Damit ist der Weg weit offen für die Umsetzung von innovativen, nachhaltigen Ideen. Ach, das hätte ich noch fasst vergessen: Klima und Umwelt profitieren auch. Ob ich überzeugend war, ist noch offen. „Erst mal sacken lassen“, so das Resümee des GF. Aber über das Thema Unternehmenswert sollen wir demnächst noch einmal telefonieren…
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