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Beitrag von juris GmbH
Relevantere Beiträge
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⚡ Fristenkontrolle im Arbeitsrecht: Erleichterungen für Rechtsanwält:innen? 🚨 Genügt ein #Rechtsanwalt seiner Sorgfaltspflicht in Fristsachen, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränkt? ❗Ja, so das #Bundesarbeitsgericht, genauer dort der 6. Senat (Beschluss vom 23.05.2024 – 6 AZR 155/23 (A)), der sich damit dem #Bundesgerichtshof anschließt (zuletzt BGH, 17.05.2023 - XII ZB 533/22). ❓ Es dürfen sich aber keine Zweifel an der Richtigkeit der Handakte aufdrängen. Dann, aber nur dann bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung, ob das Fristende auch tatsächlich korrekt im Fristenkalender eingetragen ist. Ausgangspunkt der Entscheidung(en) ist das Erfordernis der anwaltlichen Praxis, Büropersonal bei Bearbeitung der Akten #effektiv einsetzen zu dürfen. Dazu zählt es auch, die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft - in der Regel #Rechtsanwaltsfachangestellte - zu übertragen. Übertragung bedeutet dabei, dass der Rechtsanwalt weiterhin Organisations- und Kontrollpflichten hat, diese gehen jedoch nicht so weit, dass eine eigenständige Kontrolle des von der Bürokraft geführten Fristenkalenders notwendig ist. Bedeutet im Ergebnis, der Rechtsanwalt bleibt in der Verantwortung, auch im Arbeitsrecht, allerdings genügt die Prüfung der ordnungsgemäß, korrekt geführten Handakte. ❗❓ Ist damit alles geklärt? Leider nein. Der 6. Senat des BAG wendet sich damit gegen die Rechtsauffassung des 1., 3., 8. und 9. Senats, die deshalb angefragt werden, ob sie an ihrer strengen, restriktiven Jurisdiktion festhalten. Schön wäre es hier, wenn ein Gleichklang mit der sonstigen zivilrechtlichen Rechtsprechung erzeugt werden könnte. 💐In jedem Fall aber vielen Dank an unser fantastisches Team bei @Laborius - Die Fachanwälte für Arbeitsrecht! Ohne Euch ReFas könnte die anwaltliche Tätigkeit nicht funktionieren! #Arbeitsrecht #Fristenkontrolle #Berusfrecht
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𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐢𝐦 𝐉𝐮𝐫𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧 sind zu teuer und weniger qualifiziert? 🤔💸 Wir räumen in diesem Beitrag mit ein paar klassischen Vorurteilen über Interim Jurist:innen auf und zeigen Ihnen, was wirklich dahinter steckt 💡 In jedem Fall lohnt es sich, die Vorurteile abzulegen und die Chancen zu erkennen, die diese moderne Form der Rechtsberatung bietet. 💬 Welche Bedenken hätten Sie bei der Beauftragung eines Interim Juristen oder einer Interim Juristin? #Flexibilität #Rechtsbranche #Kosteneffizienz #Zeitersparnis
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Heute ein ganz besonderer Service von mir für #Examenskandidaten und #Examenskandidatinnen, die sich auf die juristischen #Examina im Arbeitsrecht vorbereiten. DER Prüfungsschwerpunkt in den Examina liegt dort, wo sich allgemeines Zivilrecht und Arbeitsrecht begegnen, so z. B. bei den Vorschriften über die Vertretung (§§ 164 ff. BGB) im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung oder bei § 310 Abs. 4 Satz 2 im Bereich der sog. #AGB-#Klauselkontrolle. Die Lösung: Eine #Checkliste, die die wesentlichen "#Schnittstellen" zwischen allgemeinem #Zivilrecht und #Arbeitsrecht enthält. Durch mich erstellt und absolut kostenfrei unter uwe.schlegel@etl.de abrufbar. Einfach eine Mail an mich mit dem Stichwort "Checkliste". Ich sende sondann die Checkliste als #PDF zurück.
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#Empfehlung Link im 1.sten Kommentar Ich empfehle Simone Weber aus Muenchen für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sie ist dank ihres unvergleichlichen Fachwissens, ihres kundenorientierten Ansatzes und ihrer professionellen Integrität die beste Wahl für jede/n, der/die eine rechtliche Vertretung in diesem Bereich sucht. #Arbeitsrecht #Mietrecht #Reiserecht #Muenchen
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Willkommen in meinem Büro! In diesem Video nehme ich euch mit durch einen typischen Tag als Rechtsanwalt. 👨⚖️ Mein Ziel ist es, für meine Mandanten immer die besten Ergebnisse zu erzielen, sei es durch Verhandlungen oder fundierte rechtliche Beratung. 📈 #Rechtsanwalt #Jura #Arbeitsalltag #Anwaltskanzlei #JuristischeBeratung #Mandantenbetreuung #RechtUndOrdnung #Berufseinblicke #AnwaltImEinsatz #TäglicheRoutine #AKKW #KeinAlkoholAmSteuer
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Die neue Auflage des Arbeitshandbuchs für die Hauptversammlung ist da! 📖 Das detaillierte Arbeitshandbuch führt von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Abwicklung durch alle Rechtsfragen, die die Hauptversammlung betreffen. Die wichtigen Punkte zur Einberufung der Hauptversammlung, den Inhalten der Beschlussfassung sowie den Anfechtungsrisiken und gerichtlichen Verfahren werden im Detail erläutert. Dabei sind alle praxisrelevanten Fallgestaltungen abgedeckt, wie etwa Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungen. Das immer mehr an Relevanz gewinnende Datenschutzrecht im Zusammenhang mit der Hauptversammlung wird in einem eigenen Kapitel dargestellt. Inhalt: 👉 Hauptversammlung 👉 Vorbereitung der Hauptversammlung 👉 Beschlussinhalte 👉 gerichtliche Verfahren 👉 Anhang: Muster (Hauptleitfaden und Sonderleitfäden für den Versammlungsleiter, Notarielles Protokoll der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft, Einfache Niederschrift über die Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Gesellschaft) Jetzt neu mit u.a. ✅ einer umfassenden und praxisnahen Darstellung der neu eingeführten virtuellen Hauptversammlung, ✅ einem neuen Kapitel zu Say-On-Climate-Beschlüssen, ✅ einem eigenen Kapitel zur Mehrstimmrechtsaktie, die durch das ZuFinG eingeführt wurde, ✅ praktischen Leitfäden und Vorlagen für Präsenz- und virtuelle Hauptversammlungen im Anhang Hier geht´s zum beck-shop: https://lnkd.in/eG_VYpnF #Hauptversammlung #Gericht #CHBECK #Recht #law
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🙅♀️ 𝐒𝐲𝐧𝐝𝐢𝐤𝐮𝐬 𝐚𝐥𝐬 𝐬𝐨𝐥𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐤𝐚𝐧𝐧 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐁𝐞𝐫𝐮𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧 🙅♀️ Auftreten und Verhandeln vor Landes- und Bundesarbeitsgericht dürfen im Grundsatz nur Rechtsanwälte, so schreibt es das Arbeitsgerichtsgesetz (§ 11 Abs. 4 S. 2 ArbGG) vor. Das gilt auch für die Einlegung einer Berufung. Davon kann - so entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (v. 11.4.2024 – 4 Sa 12/24) in einer aktuellen Entscheidung - auch ein Syndikusanwalt mit gesonderter Rechtsanwaltszulassung betroffen sein. Denn nach dem Gericht ist maßgeblich, wie und in welcher Funktion der Handelnde auftritt: Tritt er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auf, kann dieser wirksam Prozesshandlungen aufnehmen. Steht aber bei den Handlungen die Rolle als Syndikus im Vordergrund, führt dies zur Unzulässigkeit der Berufung: "𝘞𝘪𝘳𝘥 𝘥𝘪𝘦 𝘉𝘦𝘳𝘶𝘧𝘶𝘯𝘨 𝘦𝘪𝘯𝘨𝘦𝘭𝘦𝘨𝘵 𝘥𝘶𝘳𝘤𝘩 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵𝘴𝘢𝘯𝘸𝘢𝘭𝘵, 𝘥𝘦𝘳 𝘻𝘶𝘨𝘭𝘦𝘪𝘤𝘩 𝘢𝘭𝘴 𝘚𝘺𝘯𝘥𝘪𝘬𝘶𝘴𝘢𝘯𝘸𝘢𝘭𝘵 𝘣𝘦𝘪 𝘥𝘦𝘳 𝘳𝘦𝘤𝘩𝘵𝘴𝘮𝘪𝘵𝘵𝘦𝘭𝘧ü𝘩𝘳𝘦𝘯𝘥𝘦𝘯 𝘗𝘢𝘳𝘵𝘦𝘪 𝘢𝘯𝘨𝘦𝘴𝘵𝘦𝘭𝘭𝘵 𝘪𝘴𝘵, 𝘪𝘴𝘵 𝘥𝘶𝘳𝘤𝘩 𝘈𝘶𝘴𝘭𝘦𝘨𝘶𝘯𝘨 𝘥𝘦𝘳 𝘉𝘦𝘳𝘶𝘧𝘶𝘯𝘨𝘴𝘴𝘤𝘩𝘳𝘪𝘧𝘵 𝘻𝘶 𝘦𝘳𝘮𝘪𝘵𝘵𝘦𝘭𝘯, 𝘰𝘣 𝘥𝘪𝘦 𝘉𝘦𝘳𝘶𝘧𝘶𝘯𝘨 𝘥𝘶𝘳𝘤𝘩 𝘥𝘦𝘯 𝘈𝘯𝘸𝘢𝘭𝘵 𝘪𝘯 𝘴𝘦𝘪𝘯𝘦𝘳 𝘍𝘶𝘯𝘬𝘵𝘪𝘰𝘯 𝘢𝘭𝘴 𝘶𝘯𝘢𝘣𝘩ä𝘯𝘨𝘪𝘨𝘦𝘳 𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵𝘴𝘢𝘯𝘸𝘢𝘭𝘵 𝘦𝘪𝘯𝘨𝘦𝘭𝘦𝘨𝘵 𝘸𝘶𝘳𝘥𝘦 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘪𝘮 𝘸𝘦𝘪𝘴𝘶𝘯𝘨𝘴𝘢𝘣𝘩ä𝘯𝘨𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘝𝘦𝘳𝘩ä𝘭𝘵𝘯𝘪𝘴 𝘻𝘶 𝘴𝘦𝘪𝘯𝘦𝘳 𝘗𝘢𝘳𝘵𝘦𝘪 𝘢𝘭𝘴 𝘚𝘺𝘯𝘥𝘪𝘬𝘶𝘴𝘢𝘯𝘸𝘢𝘭𝘵." Zweifel gehen dabei zu Lasten der handelnden Partei, so die Kammer weiter, die im vorliegenden Fall zur Unzulässigkeit der Berufung gelangte: ❌ Nutzung eines Briefbogens des Unternehmens ❌ Auftritt mit dem Zusatz "Head of Labour Relations" ❌ Kommunikation unter Angabe von Firmendaten (Email/Telefon) Der Umstand, dass der Anwalt sein eigenes beA nutzte und mit der Unterschrift als "Prozessbevollmächtigter" und "Rechtsanwalt" agierte, reichte der Kammer nicht aus, um die Unternehmensbezogenheit zu widerlegen. 💭 Die Entscheidung ist durchaus streng: Es reicht nicht, dass Berufung durch eine Person eingelegt wird, die formal die Stellung eines Rechtsanwalts innehat, vielmehr muss auch gerade in dieser Eigenschaft gehandelt werden. Dass bei mehrdeutigen Gestaltungen eine gerichtliche Auslegung erfolgen muss, haben die Gerichte auch in der Vergangenheit entschieden. Mit der vorliegenden Entscheidung stellt die Kammer aber eine Zweifelsregel bei Auslegungsunklarheiten auf. Dass Syndikusrechtsanwälte nach dem seit einigen Jahren gesetzlichen Berufsrecht gem. § 46a BRAO eine „Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt“ aufweisen und das Gesetz als Voraussetzung zur Zulassungserteilung eine fachliche Unabhängigkeit zwingend voraussetzt (§ 46 IV BRAO), diskutiert die aktuelle Entscheidung nicht. ➡ Dr. Ines Marin und ich besprechen die Entscheidung in der aktuellen NZA-RR (Heft 8/2024, S. 446). #arbeitsrecht #prozessrecht #syndikus
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Partner, KLIEMT.Arbeitsrecht | Ius Laboris Germany. Creative Legal Advisor on Restructuring/Transformation, Digitalization, Agile, ESG & Social Responsibility.
Gemeinsam mit meinem KLIEMT.Arbeitsrecht Kollegen Marcel Kott habe ich mich für die neue Ausgabe der ZURe - Zeitschrift für Unternehmensjuristen, Rechtsabteilungen und deren Berater mit ✌️ den besten "Hacks" im Arbeitsrecht auseinandergesetzt. Das war schon deshalb schwierig, weil es so viele gibt - das Arbeitsrecht lebt schlicht davon, dass man gute und pragmatische Wege findet, mit (teils archaisch, überkompliziert oder gar nicht) geregelten Themen umzugehen. Der Titel des Beitrages hätte daher alternativ auch sein können: 😨 "Wir sind eine Rechtsabteilung ohne Budget für eigenen Arbeitsrechtler, wie stellen wir uns trotzdem gut auf? 👀 (Inklusive häufiger Fehler, die Sie vermeiden können.)" Viel Spaß bei der Lektüre - vielleicht ist ja auch für Sie noch das eine oder andere Neue dabei. 🔗 https://lnkd.in/euxMbkGX #arbeitsrecht #hrlaw #employment #rechtsabteilung #legal #fmos Fachmedien Otto Schmidt Viola C. Didier
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Unser aktueller ℹ NEWSLETTER ℹ ist online. Dieses Mal zu arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Themen (Gesetzgebung und Rechtsprechung), wie Teleworking, Aufwandersatz im Homeoffice, Mitarbeiterbeteiligung in der FlexCo ua - wie immer einen Klick wert! #legal #Arbeitsrecht #Teleworking #FlexCo #Gesellschaftsrecht
💡 💡 💡 Unser aktueller NEWSLETTER ist online. Auch dieses Mal wieder einen Klick wert 👉 https://lnkd.in/gd43Cyf8 Dieses Mal informieren wir zu: ✅ erfreuliche Neuigkeiten. ✅ Arbeitsrecht: Telearbeitsgesetz, Formvorschriften im Arbeitsrecht und aktuelle arbeitsrechtliche Judikatur. ✅ Gesellschaftsrecht: Mitarbeiterbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen bei der neuen "FlexCo" und aktuelle gesellschaftsrechtliche Rechtsprechung. ✅ Seminare, die Sylvia Unger vorträgt. Unsere Newsletter erscheinen zu unterschiedlichen Themen und in regelmäßigen Abständen - wir freuen uns über Anmeldungen: https://lnkd.in/gAHujn9v #Arbeitsrecht #legal #law #companylaw #Gesellschaftsrecht #Teleworking
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„Famed for his skills in high-stakes negotiations with unions and works councils.“ (Chambers Europe)
Streikrecht: Muss der Gesetzgeber ran? Über die Frage, ob das Arbeitskampfrecht durch den Gesetzgeber konkretisiert und kodifiziert werden sollte, streiten David Schäfer und ich in einem Beitrag aus der Reihe „Ein Thema: Zwei Arbeitsrechtler - Zwei Meinungen?“, der in Kürze in AE 02/2024 erscheinen wird. Herzlichen Dank an Dr. Alexander Lentz, der uns spannende Fragen hierzu gestellt hat. #Streikrecht #Arbeitskampfrecht Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
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