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Prof. Dr. Erik Popp sprach heute in seiner Funktion als Leiter der Sektion Notfallmedizin im Landtag Baden-Württemberg und bezog Stellung zum neuen Rettungsdienstgesetz. Die Beiträge von Prof. Popp und weiterer Experten können unter folgendem Link abgerufen werden: https://lnkd.in/eDK-z2iZ Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) Prof. Dr. Andreas Pitz

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