Beitrag von Verena Berger

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Sustainability Consultant bei AGILITA AG | Ph.D. | Sustainability Management & Design Thinking Workshops | Mission: a good life for all on a healthy planet.

🌍 Bereit für EUDR? Hoffentlich, denn ab Dezember 2024 müssen Unternehmen Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten für Waren wie #Kakao, #Kaffee, #Soja, #Rinder #Kautschuk und #Palmöl nachweisen. Die EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (#EUDR) bekämpft Entwaldung, indem sie sicherstellt, dass importierte Produkte in die EU nachhaltig bezogen werden. Die Verordnung verbietet den Handel und die Vermarktung von den genannten Rohstoffen und Produkten, die diese enthalten in der EU, es sei denn, sie erfüllen folgende Bedingungen: ➡ Entwaldungsfreiheit seit 2020 ➡ Einhaltung der Rechtsvorschriften des Ursprungslandes ➡ Vorliegen einer Sorgfaltserklärung Wer ist betroffen: ➡ Marktteilnehmer (natürliche und juristische Personen), die relevante Erzeugnisse in der EU gewerblich verkaufen oder aus der EU ausführen, und ➡ Händler, die diese Erzeugnisse in der Lieferkette bereitstellen. Somit auch Schweizer Unternehmen, die in den EU-Markt exportieren. Sie müssen die EU-Entwaldungsverordnung sorgfältig beachten und sicherstellen, dass sie ihre indirekten Verpflichtungen erfüllen, um negative Auswirkungen auf ihre Geschäfte zu vermeiden. Die Anwendung der Pflichten ist unabhängig von Rechtsform und Größe der Personen. Für KMU und Kleinstunternehmen gelten beschränkte Pflichten und längere Umsetzungsfristen. Was bedeutet das? ℹ Informationen liefern: detaillierte Angaben zu Rohstoffen, Mengen, Ursprungsländern und Lieferanten, inkl. Geolokalisierung der Anbaugebiete sowie Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Einhaltung von Rechtsvorschriften. ☝ Risiko bewerten: umfassende Risikobewertung (Herkunftsland, Waldbestände, indigene Gemeinschaften, Entwaldungsverbreitung…), inkl. Lieferkette 🚀 Maßnahmen zur Risikominderung: Unternehmen müssen angemessene Strategien, Kontrollen und Verfahren entwickeln, um das Risiko von Nichtkonformität zu verringern. Die Verordnung gilt in der EU für Nicht-KMU ab dem 30. Dezember 2024 und für KMU ab dem 30. Juni 2025. Ab dem 30. Dezember 2024 drohen bei Nichteinhaltung verbindliche Geldbussen von bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes (nur für große Unternehmen). Danke Mathias Kaldenhoff für den Vortrag am gestrigen #SAP Sustainability Partner Summit und die Hinweise zu #SAPGreenToken, eine Lösung aus dem SAP Nachhaltigkeitsportfolio, die u.a. bei der EUDR unterstützen kann. Danke Guido Adler und allen anderen für die Organisation und die tollen Vorträge 🌱. #SustainabilityIsEverywhere 🐝 #Nachhaltigkeit #EUVerordnung #EUDR #Entwaldungsfreiheit #Compliance #NachhaltigeZukunft #AGILITA #

Sandra Völler

CEO & Founder bei AGILITA AG | Cloud-ERP-Innovatorin

4 Monate

Danke Verena! Das ganze Sustainability Reporting ist definitiv ein wichtiges Thema, um das man sich kümmern muss als UnternehmerIn. Ein anspruchsvolles Vorhaben bei dem die Verfügbarkeit von Daten essenziell ist. Hier gilt es schnell eine Roadmap aufzusetzen um seinen Pflichten nachzukommen. #sustainability #reporting

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