Heute tritt das neue #Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (#BVaDiG) in Kraft. Die meisten neuen Regelungen werden dann ab dem 1. Januar 2025 gelten. Warum das Gesetz eine große Chance für das Land #Bremen ist?
➡️💡Das Gesetz ermöglicht Menschen ohne formalen #Berufsabschluss, ihre beruflichen Kompetenzen in dualen Ausbildungsberufen anerkennen zu lassen. . Im Land Bremen hat fast ein Drittel aller jungen Menschen zwischen 25-34 Jahren keinen beruflichen Abschluss. Und ohne Berufsabschluss ist das Risiko arbeitslos zu werden besonders groß. Die neuen Validierungs- bzw. Feststellungsverfahren helfen, denn sie machen berufliche Fähigkeiten sichtbar und erhöhen so die Arbeitsmarktchancen für Menschen ohne Berufsabschluss.
❗️Die wichtigsten Fakten im Überblick:
𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗩𝗮𝗹𝗶𝗱𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝘀𝘁 𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵, 𝗳ü𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲, 𝗱𝗶𝗲
- mindestens 25 Jahre alt sind.
- noch nicht über einen formalen Berufsabschluss im jeweiligen #Beruf verfügen.
- mindestens das Eineinhalbfache der für den angestrebten Beruf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer in dem Bereich tätig waren.
𝗙ü𝗿 𝘄𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗩𝗮𝗹𝗶𝗱𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀𝘀𝗮𝗻𝘁❓
- Für Personen ohne Berufsabschluss.
- Für Personen mit Berufsabschluss, die als #Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen in einem neuen Berufsfeld arbeiten.
- Für Personen aus dem Ausland, die dort einen Beruf praktisch erlernt haben, ohne dass es dafür einen offiziellen Berufsabschluss gibt.
𝗪𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝘀𝗼 𝗲𝗶𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗮𝗯𝗹𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻❓
Man kann in Zukunft bei der jeweils zuständigen Kammer, (z.B. Handwerkskammer) beantragen, dass die beruflichen Kompetenzen für einen bestimmten dualen Ausbildungsberuf festgestellt werden. Die Fähigkeiten der Person werden dann überprüft, (z. B. durch eine Arbeitsprobe, ein Fachgespräch oder durch Probearbeit). Anschließend erhält man eine öffentlich-rechtliche Bescheinigung über das, was man kann. Fehlen Fähigkeiten kann man diese über Weiterbildungen nachholen und am Ende ein Zeugnis bekommen, das zeigt, dass man alle für den Beruf relevanten Fähigkeiten hat.
Eine genaue Regelung zum Ablauf der #Feststellungsverfahren wird bis Anfang 2025 noch auf Bundesebene entwickelt. Die Verfahren müssen dann auch im Land Bremen von den Kammern umgesetzt werden.
Mehr Infos:
https://lnkd.in/ewRMtv6f
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