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Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Automobile Softwareentwicklung"
Deggendorf
Aktualität: 31.01.2025

Anzeigeninhalt:

31.01.2025, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Automobile Softwareentwicklung"
Aufgaben:
Ihr Schwerpunkt liegt in der Durchführung von Lehrveranstaltungen unter anderem im neu eingeführten englischsprachigen Masterstudiengang Automotive Software Engineering sowie in Grundlagenfächern der Informatik. Des Weiteren wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich aktiv am Aufbau und an der Organisation des neuen Studiengangs Automotive Software Engineering beteiligen und einen Beitrag zur Selbstverwaltung der Hochschule und zur Weiterentwicklung des Studienangebots an der Fakultät Angewandte Informatik leisten. Ebenfalls wird besonderes Engagement bei Dienstleistungsforschung und bei Projekten der angewandten Forschung sowie im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers gefordert. Sie profitieren von einem vorausschauenden und begleitenden Vorgehen bei unterschiedlichen Aspekten des Promotionsvorhabens. Durch die zu absolvierenden Kurse werden die fachlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt.
Qualifikationen:
Wir suchen eine wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit mit Kompetenz auf dem Gebiet der automobilen Softwareentwicklung. Sie sollten sowohl beruflich anwendungsorientierte als auch theoretische Erfahrungen im Umfeld des genannten Lehrgebiets sowie dessen Transfermöglichkeiten in andere Disziplinen gesammelt haben. Wünschenswert wäre, wenn Sie bereits über Kenntnisse in der Autosar-Entwicklung und der Mikrocontrollerprogrammierung verfügen. Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Hochschule wird die Befähigung und die Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache vorausgesetzt. Daher sind sowohl sehr gute Deutsch- als auch Englischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. W2-Professur: Abgeschlossenes Hochschulstudium Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Pädagogische Eignung Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. W1-Nachwuchsprofessur (im Praxis-Track oder Promotions-Track): Weitere Anforderungen für den Praxis-Track: besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. Weitere Anforderungen für den Promotions-Track: besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. Die Berufung auf eine W2-Professur erfolgt bei Erfüllung der vorgegebenen formalen Voraussetzungen, ansonsten kann ggf. eine Berufung auf eine maximal sechs Jahre befristete W1-Nachwuchsprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgen. Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation (für den Praxis-Track die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie; für den Promotions-Track die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird) im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.

Berufsfeld

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