Kaprun-Katastrophe :
Keine Aussicht auf Entschädigung

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Kaprun, 2000: Der Tunnel am Kitzsteinhorn wurde zur Todesfalle
Schon sieben Jahre sind vergangen seit der Seilbahnkatastrophe von Kaprun. Immer noch aber haben die Angehörigen der Todesopfer keine angemessene Entschädigung erhalten. Die jüngste Verhandlung vor Gericht verließ der Anwalt vorzeitig.
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Sieben Jahre nach der Brandkatastrophe in der Gletscherbahn von Kaprun im österreichischen Bundesland Salzburg ist für die Angehörigen der 155 Opfer noch keine Entschädigung in Sicht. Der österreichische Anwalt Gerhard Podovsovnik von neun deutschen Überlebenden verließ am Dienstag überraschend vorzeitig die Verhandlungen der sogenannten Kaprun-Vermittlungskommission.

Der Grund: Die vorgeschlagene Entschädigungssumme von insgesamt rund 32.000 Euro konnte Podovsovnik ohne Zustimmung seiner Mandanten nicht akzeptieren. Sein Antrag, eine Entscheidung um 14 Tage zu verschieben, sei vom Vorsitzenden der Kommission jedoch abgelehnt worden, sagte er.

Angehörigen geht es um die Bedingungen

Eine außergerichtliche Einigung in dem jahrelangen Rechtsstreit um angemessene Entschädigungen ist jedoch nur bei Zustimmung aller Beteiligten möglich. Ob auch die Rechtsvertreter weiterer Angehöriger Bedenken gegen das offizielle Angebot hätten, wollte Podovsovnik nicht sagen. Es gehe seinen Mandanten nicht allein um die Höhe des Betrages, sondern - so einer der Überlebenden - „welche konkreten Bedingungen mit der Annahme des Vorschlages verbunden sind“.

Bei der Brandkatastrophe am Morgen des 11. November 2000 waren in einem Stollen der Standseilbahn Kaprun 155 Passagiere getötet worden. Nur zwölf entkamen dem Inferno. Die im Zusammenhang mit dem Unglück angeklagten 16 Österreicher wurden in zwei Strafverfahren freigesprochen. Verfahren in den Vereinigten Staaten um hohe Entschädigungen sind bisher erfolglos geblieben.

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