Urteil in Heilbronn :
Lebenslange Haftstrafe für Mord an zwei Seniorinnen

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Eine Justizbeamtin führt den Angeklagten zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal.
Vor einem Jahr waren in Schwäbisch Hall zwei Seniorinnen ermordet worden. Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Er war erst kurz vor den Taten mit seiner Familie nach Baden-Württemberg gezogen.
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Das Landgericht Heilbronn hat den „Seniorinnen­mörder von Schwäbisch Hall“ zu einer lebenslangen Haftstrafe sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 32 Jahre alte serbische Staatsbürger ermordete nach Auffassung des Gerichts die 77 Jahre alte Witwe Heidemarie K. aus Schwäbisch Hall und die 89 Jahre alte Gertraute N. aus Michelbach/Bilz mit 26 Hammerschlägen.

Der Tatvorwurf lautete zweifacher Mord und versuchte räuberische Erpressung. Der Mann war erst Ende 2022 mit zwei Kindern und seiner Frau nach Baden-Württemberg gezogen; am 23. Dezember 2022 tötete er dann im Stadtteil Hagenbach in Hall Heidemarie K., am 25. Januar Gertraute N. Der Tatort in Schwäbisch Hall lag 200 Meter von der Wohnung des Familienvaters entfernt. Kurz vor seiner Ausreise nach Serbien war er dann verhaftet worden.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft für den zweiten Mord lautete zunächst auf Totschlag, wurde dann aber auf Mord erweitert. In seinem letzten Wort beteuerte der Mann seine Unschuld und sagte: „Ich bin nicht hierher mit Frau und Kindern ­gekommen, um so was zu machen. Gott ist mein Zeuge.“ Einen möglicherweise ebenfalls von dem Mann verübten dritten Mord, auf den die ­Ermittler durch eine Recherche des „Haller Tagblatts“ aufmerksam wurden, brachte die Staatsanwaltschaft aufgrund der unklaren DNA-Spurenlage nicht mehr zur Anklage. Die ­Obduktion war nicht mehr möglich.

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