Morde in Schwäbisch Hall : Wie viele Seniorinnen tötete er wirklich?

Im Fall des mutmaßlichen Serientäters aus Schwäbisch Hall prüft die Polizei auch mehrere eingestellte Todesermittlungsverfahren. Eine Nachbarin war an einer – zunächst als unverdächtig eingestuften – Kopfverletzung gestorben.
Im Fall des mutmaßlichen Serienmörders aus Schwäbisch Hall prüfen die Ermittler der Sonderkommission „Höhe“ auch einige eingestellte Todesermittlungsverfahren. So soll ermittelt werden, ob es eventuell weitere Raubüberfälle oder Morde gab, die dem seit Dienstag in Untersuchungshaft sitzenden, 31 Jahre alten mutmaßlichen Täter zur Last gelegt werden müssen.
Über einen möglichen Fall hatte die „Südwest Presse“ berichtet: Am 14. Dezember 2022 wurde in der Nähe des Wohnorts des mutmaßlichen Täters, der serbischer Staatsbürger ist, eine 86 Jahre alte Frau tot mit einer Kopfverletzung in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei untersuchten nach Darstellung der Zeitung zwar Tatort und Tatumstände, kamen aber zu dem Schluss, dass es sich um einen Unfall gehandelt haben müsse. Die Frau wurde am 23. Dezember auf dem Haller Waldfriedhof in einer Urne bestattet, deshalb sind der Polizei bei der nachträglichen Aufklärung des Falls nun Grenzen gesetzt, weil Exhumierung und Obduktion nicht mehr möglich sind.
Nach einer Richtlinie zur Anwendung der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft eine Feuerbestattung vorerst untersagen, falls die Gefahr besteht, dass Beweismittel verloren gehen könnten. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen sagte der F.A.Z.: „Wir prüfen routinemäßig auch ältere Fälle, dieser gehört dazu.“
Der für die Ermittlungen zuständige Oberstaatsanwalt sagte: „Wir haben in diesem Fall nie von einer tödlichen Kopfverletzung gesprochen, das können wir dementieren.“ Auch wenn das Alter des Opfers sowie die räumliche und zeitliche Nähe des Todesfalls zu den anderen Taten des mutmaßlichen Serienmörders passe, gebe es auch Unterschiede. Die Auffindesituation der 86 Jahre alten Frau sei anders, ob Geld gestohlen worden sei, sei in diesem Fall unklar.