
Jennifer Aniston empört sich über J. D. Vance
Die amerikanische Schauspielerin Jennifer Aniston kritisiert Trumps Vizekandidaten J. D. Vance. Dieser hatte demokratische Politikerinnen als „kinderlose Katzen-Frauen“ bezeichnet.
Eine Amerikanerin hat eine Reproduktionsklinik verklagt, weil die ihr einen falschen Embryo eingesetzt haben soll. Das Baby wurde inzwischen an die biologischen Eltern übergeben. Wo der richtige Embryo verblieben ist, ist unklar.
Die amerikanische Schauspielerin Jennifer Aniston kritisiert Trumps Vizekandidaten J. D. Vance. Dieser hatte demokratische Politikerinnen als „kinderlose Katzen-Frauen“ bezeichnet.
Vor drei Jahren erlitt sie eine Fehlgeburt, doch nun ist die Italienerin Flavia A. im zweiten Anlauf erstmalig Mutter geworden – mit 63 Jahren. Möglich machten dies eine künstliche Befruchtung sowie eine Eizellen- und Samenspende.
Eine Studie deckt sexualisierten Missbrauch in der evangelischen Kirche auf, die EZB berät über die Entwicklung der Zinsen im Euroraum und ein neuer Kinofilm erzählt eine heikle Geschichte aus dunkler Zeit. Der F.A.Z. Newsletter.
Carolina wünscht sich ein Kind, doch der richtige Partner dazu fehlt. Weil ihre biologische Uhr tickt, entscheidet sie einen ungewöhnlichen Weg: Sie probiert es ohne Vater – und mit einer Samenbank.
Zwei Kinder sollen nach einer künstlichen Befruchtung geboren worden sein, die ein Roboter durchgeführt hat. Das könnte die Kinderwunschbehandlung günstiger machen – doch bis zur Automatisierung ist es noch ein weiter Weg.
In Frankreich sind künstliche Befruchtungen künftig auch für alleinstehende Frauen und lesbische Paare erlaubt und werden von der Krankenkasse bezahlt. Kritiker des Gesetzes warnen vor einer Generation „ohne Vater“.
Weil viele Frauen erst in höherem Alter Kinder bekommen wollen, setzt der Gesundheitskonzern Fresenius auf Reproduktionsmedizin: Die Helios-Kette kauft spezialisierte Krankenhäuser in neun Ländern. Der Deal soll schon bald Ergebnisse liefern.
Weil das Risiko einer Fehlgeburt mit steigendem Alter der Mutter zunimmt, wollte eine private Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht übernehmen. Der Bundesgerichtshof hat nun dagegen geurteilt.
In Frankreich sollen sich bald auch alleinstehende Frauen auf Kosten des Staats befruchten lassen dürfen. Katholische Verbände rufen zum Protest dagegen auf.
Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs: Das Land muss Beamtinnen bei künstlicher Befruchtung auch dann Zuschüsse gewähren, wenn sie unverheiratet sind. Das liegt unter anderem an einer fehlenden Beschränkung.
Das französische Kabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare mit Kinderwunsch gleichstellt. Krankenkassen sollen in Zukunft künstliche Befruchtungen ausnahmslos übernehmen.
Die Zeugung im Labor ist nahezu Routine geworden. Von Schäden beim Nachwuchs war bislang nicht die Rede. Erst jetzt fangen Mediziner an, genauer hinzusehen.
Vor vierzig Jahren kam das erste Reagenzglasbaby zur Welt. Heute leben acht Millionen Menschen unter uns, die auf diesem Weg gezeugt wurden. Doch wo bringt der Kinderwunsch die meisten Reagenzglas-Kinder hervor?
1982 wurde das erste deutsche Retortenbaby geboren. Die künstliche Befruchtung ist seitdem zu einem Geschäft geworden. Für viele Paare ist sie eine große Hoffnung.
Als erstes Land der Welt erlaubt Großbritannien Behandlungsmethoden, die es Frauen mit Erbkrankheiten erlauben sollen, gesunde Kinder zu bekommen. Sie bergen allerdings Risiken.
Kinderlosigkeit wird von vielen Kliniken zum Vorwand für teurere und oft unnütze Techniken genommen: das Elend mit Sameninjektionen.
Unerfüllter Kinderwunsch ist eine Belastung für viele Paare. Die Krankenkassen zahlen aber bislang nur bei Verheirateten für eine künstliche Befruchtung. Nun soll der Staat auch für Paare ohne Trauschein einen Zuschuss geben.
Bei künstlich gezeugten Kindern hat man ungewöhnliche Gefäßschäden entdeckt - häufiger als üblich. Liegt es an den Keimzellspendern, oder doch an der Zeugung in der Petrischale?
Für die künstliche Befruchtung sollte man frische Eizellen nehmen und keine eingefrorenen. Die Erfolgschancen sind deutlich größer.
Familienministerin Schwesig will die staatliche Förderung für künstliche Befruchtung nicht länger verheirateten Paaren vorbehalten. Das gehe „total an der Lebenswirklichkeit vorbei“.
Sie ist 65 Jahre alt und mit Vierlingen schwanger: Der Fall Annegret Raunigk ist längst zum Politikum geworden. Dabei ist er kein Einzelfall. Der Reproduktionstourismus ins Ausland nimmt immer mehr zu.
Das britische Unterhaus hat eine neue Befruchtungsmethode gebilligt, mit der sich eine seltene Erbkrankheit eliminieren lässt. Nicht nur für religiöse Gruppen wird mit dem „Drei-Eltern-Baby“ eine ethische Grenze überschritten.
Viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch hoffen auf die künstliche Befruchtung. Sind sie nicht verheiratet, haben sie aber keinen Anspruch auf einen Zuschuss der Krankenkassen, hat das Bundessozialgericht entschieden.
Das Y-Chromosom scheint weitgehend verzichtbar - zumindest, wenn man bei der Befruchtung etwas nachhilft. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler in „Science“.
Für eine Reihe von Arzneimittelherstellern hat sich der Trend zur späten Familiengründung zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt. Denn immer öfter ist medizinische Hilfe nötig. Auch Samenbanken registrieren steigende Nachfrage.
Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung müssen zwei Ärzte tief in die Tasche greifen. Sie wurden verurteilt, Unterhalt für Zwillinge zu zahlen - weil sie eingefrorenes Sperma benutzt hatten, ohne noch einmal mit dem künftigen Vater zu sprechen.
Gibt es im Eierstock Stammzellen, aus denen man neue Eizellen erzeugen kann? Forscher wollen das gezeigt haben. Ein sechzig Jahre altes Dogma steht zur Debatte.
Die Erfindung der künstlichen Befruchtung hat eine globale Industrie geschaffen: Mit Kliniken, Eizellenspendern und Leihmüttern. In Deutschland gibt es jedoch enge rechtliche Grenzen. Dafür ist in Osteuropa um so mehr möglich.
Der Vatikan hat die Vergabe des Medizin-Nobelpreisesan Robert Edwards, den Erfinder der künstlichen Befruchtungstechnik, scharf kritisiert. Edwards sei nicht nur verantwortlich für die Vermarktung von Eizellen, sondern auch dafür, das zahlreiche Embryonen zum Sterben verurteilt seien.
Frauen, die mit Hilfe künstlicher Befruchtung Kinder bekommen wollen, erleiden viermal öfter eine Fehlgeburt als natürlich Schwangere. Bisher dachte man, dies sei eine Folge der Unfruchtbarkeit. Jetzt weiß man: Das Verfahren selbst ist schuld.
Eine 28 Jahre alte Witwe darf kein Kind von ihrem toten Ehemann austragen. Ein Gericht hat der zuständigen Klinik untersagt, eingefrorene Eizellen herauszugeben. Das Paar hatte die Zellen vor dem Tod des Mannes befruchten lassen.
Eine Schwangerschaft mit mehreren Kindern gefährdet das Leben von Mutter und Nachwuchs. Bei der künstlichen Befruchtung geht der Trend deshalb neuerdings zum einzelnen Embryonen-Transfer. Für Skandinavier ist das ein alter Hut, sie haben damit längst großen Erfolg.
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, für Frauen über 40 Jahre die Kosten künstlicher Befruchtungen mitzutragen. Die Altersgrenze sei rechtmäßig und verstoße nicht gegen das Gleichheitsgebot, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel.
Ihrer Großmutter zufolgte wollte die Mutter von Achtlingen „nur noch ein Mädchen mehr“ haben. Ärzte hatten der Kalifonierin zuvor geraten, ein Teil der künstlich eingepflanzten Embryonen abzutreiben. Auch Bioethiker kritisieren die Mehrlingsgeburt.
Die Präimplantationsdiagnostik erkennt Gen-Defekte bei der künstlichen Befruchtung noch bevor der Embryo eingepflanzt wird. Sie ist heute schon ein Standardverfahren. Wie eine Studie jetzt zeigt möglicherweise zu Unrecht.
Frauen, die sich künstlich befruchten lassen, können ihren Embryo genetisch überprüfen lassen. Weil diese Prüfung in Deutschland noch verboten ist, entsteht ein regelrechter Gentest-Tourismus.