FAZ+Marktführer booking.com :
„Der Teufel steckt im Detail“

Von
Wolfgang Gessler
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Es kommt aufs Kleingedruckte an, denn nicht alles, was wie eine Pauschalreise aussieht, ist auch eine.

Booking.com ist Europas Marktführer für Onlinereisen. Doch immer wieder sind Kunden verärgert und fühlen sich bei Problemen im Stich gelassen. Ansgar Staudinger, Experte für Reiserecht, klärt über die Fallstricke der Plattform auf.

Herr Staudinger: Im Angebot von Booking.com gibt es zum Beispiel ein „Personalisierbares Flug + Hotel Paket für Mallorca“. Wenn nun die Hotelzimmer schmutzig sind oder der Flug furchtbar verspätet: Warum haftet Booking.com dafür nicht?

Weil Booking.com für Flug und Hotel gar nicht der Vertragspartner des Urlaubers ist. Vertragspartner für den Reisenden sind das Hotel und die Fluggesellschaft. Bei Problemen müssen sich die Betroffenen direkt an diese wenden – im Urlaubsland, wo dann in Ihrem Beispiel auch spanisches Recht gilt. Booking.com spielt hier nur die Rolle des Vermittlers und vermittelt eine sogenannte verbundene Reiseleistung. Es handelt sich eben nicht um eine Pauschalreise, bei der Urlauber etwa für Reisemängel Geld zurückfordern könnten.

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